Den Fahrdienst können schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, die wegen ihrer Einschränkungen den ÖPNV nicht nutzten können und ihren Wohnsitz im Landkreis Ludwigsburg haben. Das Angebot kann von diesen Menschen kostenlos genutzt werden. Eine Begrenzung der Anzahl der Fahrten pro Person gibt es nicht. Das Angebot gilt nicht für Heimbewohner und Menschen mit Behinderung mit eigenem steuerlich gefördertem Fahrzeug.
Kreisverwaltung soll Vertrag zur Fortführung des Angebots abschließen
Mit der Johanniter-Unfallhilfe (JUH) und der Maltester Hilfsdienst, die den Fahrdienst bisher betrieben haben, soll die Kreisverwaltung nun einen Vertrag zur Fortführung des Angebots abschließen.
Aktuell sind im Landkreis 371 berechtigte Nutzer des Fahrdienstes bei der JUH registriert. Davon haben von Januar bis Juni dieses Jahres 45 Personen den Fahrdienst in Anspruch genommen. Durchschnittlich gab es 65 Fahrten im Monat. Für den Fahrdienst steht ein Fahrzeug zur Verfügung.