Die Sperrstunde für Gaststätten zwischen 23 und 6 Uhr im Landkreis Ludwigsburg war mit der zweiten Allgemeinverfügung des Landkreises am 21. Oktober in Kraft getreten und galt bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes am 2. November. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes schreibt eine nahezu komplette Schließung aller Gastronomiebetriebe vor. Der Landkreis hat seine dritte, seit 3. November geltende Allgemeinverfügung entsprechend angepasst. Sie enthält nunmehr im Wesentlichen nur noch Ermächtigungsgrundlagen zur Ausweisung von Verdichtungszonen und Alkoholkonsumverbotszonen durch die Städte und Gemeinden.