Von einer Unfallauffälligkeit in Zusammenhang mit einem Grünpfeil spricht man, wenn in einem Zeitraum von drei Jahren zwei oder mehr Unfälle mit Personenschaden, drei Unfälle mit schwerwiegendem oder fünf Unfälle mit geringfügigem Verkehrsverstoß geschehen sind.
Kriterien für Auffälligkeit sind erfüllt
Dies ist an der Bergkelterkreuzung der Fall. Denn der bisherige Grünpfeil an der Rechtsabbiegespur in Fahrtrichtung Steinheim hat Unfälle begünstigt. Es wurden dort innerhalb von drei Jahren zwei Unfälle mit Personenschaden registriert. Eine erweiterte Unfalluntersuchung ergab, dass im selben Zeitraum noch zwei weitere polizeilich aufgenommene Unfälle mit Sachschaden auf den Grünpfeil zurückzuführen sind.
Laut Straßenverkehrsordnung muss der Grünpfeil daher schnellstmöglich entfernt werden.