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Ab sofort bis 31. Mai: Bewerbungsverfahren für Projektträger um Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für einjährige Projekte beginnt

Ab sofort bis 31. Mai 2023 können Träger einjähriger Projekte im Landkreis Ludwigsburg ihre Bewerbungen um Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für das Förderjahr 2024 abgeben. Der regionale ESF-Arbeitskreis für den Landkreis Ludwigsburg hat die regionale Arbeitskreisstrategie für das Förderjahr 2024 in seiner jährlichen Strategiesitzung beschlossen. Weil durch zweijährige Projekte ein Großteil der Fördergelder bereits gebunden ist, stehen allerdings nur Mittel in Höhe von 68.911,91 Euro zur Verfügung.

Die Förderung konzentriert sich aufgrund der geringen Fördermittelsumme für 2024 auf eine Zielgruppe: Zur Vermeidung von Schulabbruch und zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit sollen

Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 adressiert werden, die von Schulversagen bedroht sind und/oder bei denen eine mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist, zudem marginalisierte junge Menschen bzw. Schulabbrecher, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Ausbildungsförderung nicht (mehr) erreicht werden.

Projekte müssen unter Berücksichtigung der Querschnittsziele des ESF Plus – Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit und Transnationale Kooperation – durchgeführt werden. Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist einzuhalten.

Projektträger können ihre Anträge schriftlich bis 31. Mai 2023 bei der L-Bank in Karlsruhe abgeben. Dazu dient das elektronische Antragsformular ELAN, abrufbar auf der Internetseite https://www.esf-bw.de/esf/esfplus/sm/elan/. Privatpersonen können über eine Teilnahme an „ESF Plus“-geförderten Projekten profitieren und daher keinen eigenen Förderantrag stellen. In der Rankingsitzung des lokalen ESF-Arbeitskreises des Landkreises Ludwigsburg im Juni 2023 erhalten die Projektträger Gelegenheit, ihre Anträge vorzustellen. Nach dortiger inhaltlicher Bewertung und einer Priorisierung durch ein Ranking nach landeseinheitlichen Vorgaben werden die Anträge zur Bewilligung an die L-Bank weitergeleitet. Diese trifft die endgültige Entscheidung über die Ausschüttung der Fördergelder.

Weitere allgemeine Informationen zum ESF Plus, den vollständigen Ausschreibungstext mit zahlreichen Verfahrenshinweisen sowie die regionale Arbeitskreisstrategie finden Interessierte auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/kreisverwaltung/dezernat-iv-arbeit-jugend-und-soziales/fb-43-soziales-pflege-und-versorgungsangelegenheiten/. Für Fragen steht Projektträgern zudem die ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Ludwigsburg zur Verfügung (Stephanie Mayer, Telefon 07141 144-42052, E-Mail: stephanie.mayer[at]landkreis-ludwigsburg.de).

Der ESF Plus ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung, trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei und bekämpft Armut und soziale Ausgrenzung. Er ist das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Bei der regionalen Förderung wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg von den regionalen ESF-Arbeitskreisen unterstützt, die bei den Stadt- und Landkreisen angesiedelt sind und über ein eigenes Mittelkontingent verfügen.