Der Impfstoff soll zunächst für die Bevölkerungsgruppen vorgehalten werden, für die ab 16. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt. Dies betrifft beispielsweise Personen, die in Krankenhäuser, Arztpraxen oder im Rettungsdienst arbeiten. Genaue Informationen sind dem Infektionsschutzgesetz zu entnehmen.
Der Impfstoff wird über die Impfstützpunkte im Landkreis Ludwigsburg verimpft. Die Terminbuchung für die Impfstützpunkte ist ab dem 1. März über die Homepage des Landratsamtes mit folgendem Link: https://termin.kizlb.de möglich. Die Impfungen werden in den Impfstützpunkten ab 4. März starten, vereinzelt bereits am 3. März.
Die Termine für Zweitimpfungen werden in der Regel vor Ort drei Wochen nach der Erstimpfung vereinbart. Die Impfungen mit mRNA-Impfstoffen sind weiterhin an allen Impfstützpunkten möglich.
Ebenfalls ist eine Impfung über niedergelassene Ärzte möglich. Diese impfen eigenverantwortlich. Hierzu wird eine Übersicht der teilnehmenden Ärzte auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht (landkreis-ludwigsburg.de/corona-impfung). Der Start der Impfungen bei niedergelassenen Ärzten steht noch nicht fest.
Parallel dazu werden aktuell Heime und Pflegeeinrichtungen durch mobile Teams im Auftrag des Landratsamtes Ludwigsburg angefahren, um hier speziell Impftermine mit Nuvaxovid anzubieten.