Zweitschriften für Maklererlaubnisse
Sicherheit & Ordnung
Für das Ausüben einer Maklertätigkeit oder die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen wird eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) benötigt.
Hierfür ist ab 1. März 2019 die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Referat 44, Jägerstraße 30, in 70174 Stuttgart zuständig.
Die Zuständigkeit für die Erteilung der Zweitschriften für die vom Landratsamt Ludwigsburg erteilten Erlaubnisse verbleibt beim Landratsamt.
Hierfür können Sie einen formlosen Antrag per Mail an Kreispolizeiangelegenheiten[at]landkreis-ludwigsburg.de unter Angaben Ihrer aktuellen Wohnadresse, Ihrem Geburtsdatum sowie dem Datum der Erlaubniserteilung senden.