Beratungs- und Prüfbehörde
Sicherheit & Ordnung
Die stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Landkreis Ludwigsburg unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die Beratungs- und Prüfbehörde.
Grundlage ist das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) und die dazu erlassene Ausführungsverordnung.
Aufgabe der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder volljähriger Menschen mit Behinderungen erkannt, beachtet und geschützt werden. Die Beratungs- und Prüfbehörde hat die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherzustellen.
Die Beratungs- und Prüfbehörde hat Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Bewohnenden, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die neue Inbetriebnahme einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Einrichtungsbetriebes. Dementsprechend obliegen der Beratungs- und Prüfbehörde auch Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Die Bewohnenden und ihre An- und Zugehörigen können sich bei Fragen oder Missständen in den Einrichtungen an die Beratungs- und Prüfbehörde wenden.
Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit führt die Beratungs- und Prüfbehörde unangekündigte Überprüfungen in den Einrichtungen durch. Hierfür werden Pflegesachverständige gesucht, die bereit sind, die Beratungs- und Prüfbehörde auf Honorarbasis bei den Überprüfungen zu begleiten. Bei Interesse können Sie sich gerne per Mail an kreispolizeiangelegenheiten[at]landkreis-ludwigsburg.de oder telefonisch an 07141 144-42682 wenden.