Heimaufsicht
Sicherheit & Ordnung
Die Alten- und Pflegeheime sowie die Behindertenheime im Landkreis Ludwigsburg unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die Heimaufsicht.
Grundlage ist das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen.
Aufgabe der Heimaufsicht nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder volljähriger Menschen mit Behinderungen erkannt, beachtet und geschützt werden. Die Heimaufsicht hat die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherzustellen.
Die Heimaufsicht hat Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Heimbewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die neue Inbetriebnahme einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes. Dementsprechend obliegen der Heimaufsicht Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Die Heimbewohner und ihre Angehörigen können sich bei Fragen oder Missständen in den Heimen an die Heimaufsicht wenden.
Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit führt die Heimaufsicht unangekündigte Überprüfungen in den Einrichtungen durch. Hierfür werden Pflegesachverständige gesucht, die bereit sind, die Heimaufsicht auf Honorarbasis bei den Überprüfungen zu begleiten. Bei Interesse können Sie sich gerne per Mail an kreispolizeiangelegenheiten[at]landkreis-ludwigsburg.de oder telefonisch an 07141 144-42682 wenden.