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EU-Fahrerbescheinigung

für den Güterkraftverkehr

Im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen eingesetztes Fahrpersonal, das nicht einem Mitglied der Europäischen Union (EU) angehört, benötigt eine Fahrerbescheinigung.

Die Fahrerbescheinigung berechtigt den Fahrer, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmers zu führen. Sie wird für einen Zeiraum von bis zu 5 Jahren erteilt.

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen zum Download:

Weitere notwendige Unterlagen:

  • die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz (Fotokopie)
  • die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
  • der Pass, Passersatz oder Ausweisersatz des Fahrpersonals
  • der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
  • Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation (nachgewiesen durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein) - Kopie des Führerscheins Vorder- und Rückseite

Kontakt

Tel. 07141 144-42057; -42485
Fax 07141 144-388
Güterkraftverkehr