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FAQ – Flüchtlinge aus der Ukraine

Informationen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Geflüchtete

Mit Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) des Bundesinnenministeriums vom 28.11.2023 wurde die Fortgeltung der erteilten und am 01. Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz angeordnet. Alle Aufenthaltserlaubnisse die diese Kriterien erfüllen gelten bis 04.03.2025 fort.

Eines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bedarf es in diesen Fällen nicht. Auch eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.

Diese Informationen finden Sie nachstehend in den Sprachen Ukrainisch, Russisch und Englisch:

Wie sieht der aktuelle Stand der ukrainischen Geflüchteten aus?

Die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter stellt uns alle vor große Herausforderungen. Um die Aufnahme und Unterbringung sowie deren Versorgung so pragmatisch und unkompliziert wie möglich zu unterstützen, stimmt sich der Landkreis mit den Städten und Gemeinden und allen weiteren Beteiligten fortwährend eng ab. Die Auswirkungen auf den Landkreis Ludwigsburg sind derzeit noch nicht abschätzbar.

Welche Aufenthaltsregeln gibt es für ukrainische Staatsangehörige?

Ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, dürfen sich bis zum 02.06.2024 und maximal für einen Zeitraum von 90 Tagen seit der erstmaligen Einreise vorübergehend ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. Bis dahin ist der Aufenthalt in Deutschland also auch ohne Aufenthaltstitel legal. Dies gilt nur für Personen, die bis 04.03.2024 einreisen.

Unabhängig davon dürfen ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass auch weiterhin nach Deutschland einreisen und sich innerhalb des Schengen-Raums für eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten.

Wenn Sie länger in Deutschland bleiben möchten oder staatliche Leistungen (z.B. Grundsicherung nach dem SGB II) beantragen wollen, muss ein Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Die zuständigen Ausländerbehörden sehen Sie weiter unten.

Aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige sowie nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine Schutz genossen haben oder nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können, erhalten dann einen Aufenthaltstitel auf Grundlage der „Massenzustrom-Richtlinie“ der EU (§ 24 AufenthG). Dieser Aufenthaltstitel beinhaltet ein Aufenthaltsrecht für bis zu zwei Jahre sowie die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit.

Für ukrainische Staatsangehörige, die im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Ludwigsburg wohnhaft sind, besteht die Möglichkeit den Antrag über https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/service/aufenthaltserlaubnis#/ zu übermitteln. Ob das Landratsamt für Sie zuständige Ausländerbehörde ist, erfahren Sie unter der Frage: Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?  

Bitte beachten Sie, dass wir die geltende Rechtslage nur als Überblick darstellen können. Gerade bei Betroffenen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft können abweichende Regelungen bestehen. Deshalb muss jeder Fall individuell beurteilt werden.

Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

Welche Ausländerbehörde ist zuständig?

Im Landkreis Ludwigsburg gibt es die folgenden Ausländerbehörden:

Wo kann sich ein Geflüchteter anmelden/registrieren?

Schritt 1: Geflüchtete müssen sich zuerst beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden (Stadt oder Gemeinde des aktuellen Wohnortes in Deutschland). Das Einwohnermeldeamt erfasst die Betroffenen dann im Meldesystem. Erst wenn das erledigt ist, können alle weiteren Schritte unternommen werden.

Schritt 2: Danach kann bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt werden. Die Anträge liegen bei den Einwohnermeldeämtern aus und können dort abgegeben werden. Die Einwohnermeldeämter leiten die Anträge dann an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Natürlich kann man aber auch direkt mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen (Erreichbarkeiten siehe oben) und den Antrag z.B. per E-Mail oder per Post zuschicken. Wichtig: Schritt 1 muss davor erledigt worden sein, sonst kann der Antrag nicht zugeordnet werden!

Für ukrainische Staatsangehörige, die im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Ludwigsburg wohnhaft sind, besteht die Möglichkeit den Antrag über https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/service/aufenthaltserlaubnis#/ zu übermitteln. Ob das Landratsamt für Sie zuständige Ausländerbehörde ist, erfahren Sie unter der Frage: Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?  

Schritt 3: Die Ausländerbehörde wird betroffene Personen nach Antragstellung zum Termin vorladen. In dem Termin werden Fingerabdrücke abgenommen und Lichtbilder für das Ausländerzentralregister gefertigt. Nach Prüfung des Antrags kann dann eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt werden (Fiktionsbescheinigung), mit dem der/die Geflüchtete seinen Aufenthaltsstatus nachweisen kann.

Schritt 4: Sobald alle offenen Punkte geklärt sind, bestellt die Ausländerbehörde einen elektronischen Aufenthaltstitel (Karte im Scheckkartenformat) bei der Bundesdruckerei. Dieser (endgültige) Aufenthaltstitel wird dann nach einigen Wochen ausgehändigt.

Kann ein Antrag auf Leistungen gestellt werden?

Ein Antrag auf Leistungen kann nach der Registrierung gestellt werden. Dies erfolgt beim Jobcenter. Hier finden Sie weitere Informationen zur Antragstellung: Informationen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine - Jobcenter Landratsamt Ludwigsburg (landkreis-ludwigsburg.de)

Wie kann ich helfen?

Es ist beeindruckend, welch überwältigende Hilfsbereischaft hier im Landkreis besteht! Trotzdem möchten wir Sie hiermit auf folgendes hinweisen, damit die Hilfe auch wirklich ankommt:
Es wird empfohlen erst dann Spenden zusammenzustellen, wenn die großen Hilfsorganisationen dazu aufrufen. Eigene gegründete Spendenaktionen können die Transport- und Sortierkapazitäten blockieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Geldspenden zielführender als Sachspenden. Außerdem bitten wir Sie, die Abholungen von Geflüchteten aus der Ukraine vorab mit der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzustimmen, damit entsprechende Kapazitäten bereitstehen Falls Sie vorübergehend Wohnraum zur Verfügung stellen können melden Sie sich bitte bei Ihrer Wohnortgemeinde.

Wo finde ich weitere Informationen?

Gibt es Sprachkurse für Geflüchtete aus der Ukraine?

Geflüchtete aus der Ukraine haben die Möglichkeit an Integrationskursen und Berufssprachkursen (sogenannten DeuFöV-Kursen) teilzunehmen, um deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben. Mehrere Sprachkursträger bieten an verschiedenen Orten im Landkreis Ludwigsburg im Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Integrationskurse und Berufssprachkurse an.

Anträge auf Zulassung zu einem Integrationskurs müssen direkt beim BAMF gestellt werden. Zentrale Bearbeitungsstelle ist das BAMF in Halberstadt ( Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Friedrich-List-Str. 3, 38820 Halberstadt). Das Antragsformular auf Zulassung zu einem Integrationskurs ist direkt auf der Homepage des BAMF abrufbar: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs - 630.007r

Wir empfehlen den Geflüchteten aus der Ukraine sich vor Antragstellung zu einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs mit dem zuständigen Flüchtlingssozialdienst oder Integrationsmanagement des Landratsamtes, der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, des Kreisdiakonieverbandes und des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes in Verbindung zu setzen, da sich in den kommenden Wochen ggf. kurzfristig Verfahrensabläufe ändern können. Über den Flüchtlingssozialdienst und das Integrationsmanagement kann sichergestellt werden, dass der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der korrekten Stelle eingereicht wird.

Alternativ können sich die Geflüchteten aus der Ukraine direkt bei Sprachkursträgern vor Ort im Landkreis über das derzeitige Kursangebot und die Zulassungsvoraussetzungen informieren. Die Schiller-VHS des Landkreises Ludwigsburg bietet an verschiedenen Standorten im Landkreis Integrationskurse an. Entsprechende Kursplätze sind nach telefonischer Beratung unter folgender Telefonnummer buchbar: 07141 144 2667 (Montag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16: 00 Uhr / Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr / Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr / Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr)

Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine innerhalb Europas frei reisen?

Reisen innerhalb des Schengen-Raums sind möglich, wenn der oder die Betroffene einen gültigen Reisepass besitzt und bereits einen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten hat (Karte im Scheckkartenformat). Eine „Fiktionsbescheinigung“ reicht hierfür nicht aus (Bescheinigung über ein vorläufiges Aufenthaltsrecht).

Wichtig: Innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen darf die Reisedauer nicht die Dauer von insgesamt 90 Tagen übersteigen!

Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine frei umziehen?

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat auf Grundlage des § 24 Abs. 4 AufenthG mit Wirkung zum 6. Mai 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht vor, dass den Geflüchteten aus der Ukraine für den Zeitraum bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ein Wohnsitz in einer Gemeinde/Stadt des Landkreises zugewiesen wird.

Sobald eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, dürfen die Betroffenen ihren Wohnsitz innerhalb von Baden-Württemberg frei wählen.

Die Wohnsitzauflage kann aufgehoben werden, wenn die betroffene Person ihren Lebensunterhalt selbst sichern kann oder ein Wohnsitzwechsel hierfür erforderlich ist. Darüber hinaus ist eine Aufhebung der Wohnsitzauflage aus humanitären Gründen möglich, z.B. zur Familienzusammenführung oder wenn der Wohnsitzwechsel für die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums notwendig ist. Wenden Sie sich bei Rückfragen hierzu an die zuständige Ausländerbehörde.

Ärztliche Versorgung

Informationen zur Ärztlichen Versorgung und zu Impfungen finden Sie hier