Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-0
Fax: 07141 144-396
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Montag: 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 18:00 Uhr
Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Sprechzeiten an. Diese finden Sie hier.
Hier geht es zur Anfahrt zum Landratsamt Ludwigsburg
Private Haushalte sind nur zum privaten Zweck genutzte Wohnungen, also z.B. keine Vereinsheime oder öffentliche Einrichtungen.
Wichtig!
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel wenn möglich Ihr Buchungszeichen (5.015..., siehe Gebührenbescheid) und die 7-stellige Behälternummer sowie eine Telefonnummer, unter der man Sie tagsüber erreichen kann, an!
Grundlage für die Abfallgebührenveranlagung ist die jeweils gültige Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ludwigsburg.
Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus einer Gebühr nach der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen (personenbezogene Jahresgebühr) und aus einer Gebühr nach der Anzahl der Behälterleerungen (Leerungsgebühr).
Die Abfallbehälter für Restmüll und Biogut sind mit einem Chip ausgestattet, der alle erfolgten Leerungen registriert.
Kleinmengen Biogut können nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Jeder Haushalt ist daher verpflichtet eine Biotonne zu nutzen (eigene Tonne oder Behältergemeinschaft).
Mit dem Abfallgebührenbescheid werden die Jahresgebühren und Vorauszahlungen für die Leerungen erhoben.
Die Abrechnung erfolgt mit dem nächsten Gebührenbescheid.
Abfallgebühren für 2024
Die Jahresgebühr beträgt für einen Haushalt mit
Anzahl der Personen | Jahresgebühr | |
---|---|---|
2024 | 2023 | |
1 Person | 68,73 € | 68,73 € |
2 Personen | 89,99 € | 89,99 € |
3 Personen | 114,70 € | 114,70 € |
4 Personen | 138,10 € | 138,10 € |
5 oder mehr Personen | 158,75 € | 158,75 € |
Die Leerungsgebühr beträgt je Leerung einer
Art des Behälters | Leerungsgebühr | |
---|---|---|
2024 | 2023 | |
120 l Restmüllbehälter | 5,73 € | 5,73 € |
240 l Restmüllbehälter | 10,24 € | 10,24 € |
660 l Restmüllbehälter | 25,60 € | 25,60 € |
660 l Restmüllbehälter | 33,29 € | 33,29 € |
1.100 l Restmüllbehälter | 37,84 € | 37,84 € |
1.100 l Restmüllbehälter | 49,20 € | 49,20 € |
60 l Biomüllbehälter | 1,50 € | 1,50 € |
120 l Biomüllbehälter | 2,10 € | 2,10 € |
240 l Biomüllbehälter | 3,00 € | 3,00 € |
Die Entsorgung von Bildschirm- und Kühlgeräten im Rahmen der Elektronikgeräteschrottabfuhr oder bei der Anlieferung auf den Recyclinghöfen ist kostenlos.
Für das Entsorgungssystem "Grüne Tonne - flach " werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
Für Leerungen im Rahmen einer Sonderabfuhr nach
§ 16 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung, werden folgende Sonderleerungsgebühren erhoben:
Leerungsgebühren | ||
---|---|---|
2024 | 2023 | |
60 l Biomülltonne | 65,40 | 55,94 |
120 l Behälter | 67,77 | 61,61 |
240 l Behälter | 70,88 | 63,55 |
1100 l Behälter | 89,25 | 84,85 |
Sie beträgt für:
Art der Tonne | Behältergebühr | |
---|---|---|
2024 | 2023 | |
120 l Restmülltonne | 62,69 € | 51,77 € |
240 l Restmülltonne | 76,48 € | 67,20 € |
660 l Restmülltonne | 148,29 € | 146,16 € |
1.100 l Restmülltonne | 215,95 € | 221,53 € |
60 l Biotonne | 15,52 € | 15,52 € |
120 l Biotonne | 24,77 € | 24,77 € |
240 l Biotonne | 47,53 € | 47,53 € |
Für dauernd bewohnbare, aber nicht bewohnte Grundstücke, für die Behälter zur Verfügung gestellt werden, wird eine Jahresbehältergebühr (§ 22 Abs. 6 Abfallwirtschaftssatzung) nach Zahl, Größe und Art der Behälter und eine Leerungsgebühr nach § 22 Abs. 4 Abfallwirtschaftssatzung erhoben.
Der Landkreis Ludwigsburg bietet bei der Abfallgebührenveranlagung von mehreren Haushalten die Direktabrechnung der Leerungsgebühren im Rahmen einer Behältergemeinschaft (Sonderprogramm) an. Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. §§ 1, 2 Abs. 1a und § 3 Abs. 3 der Gebührensatzung des Landkreises Ludwigsburg.
Die Abrechnungsgebühr wird in § 22 Abs. 10 der Abfallwirtschaftssatzung geregelt. Die Abrechnungsgebühr setzt sich wie folgt zusammen.
Gebühren | ||||
2024 | 2023 | |||
Verwaltungsaufwand Grundgebühr | 47,21€ | 42,45 € | ||
Verwaltungsaufwand pro WE | 2,83 € | 2,55 € |
Berechnungsbeispiel für 20 Wohnheinheiten:
Grundgebühr | 47,21 € |
Gebühr pro WE (2,83 € x 20) | 56,60 € |
Jährliche Abrechnungsgebühr | 103,81 € |
Grundlage für die Personenangaben sind die in den jeweiligen Einwohnermeldeämtern erfassten Daten.
Der Berechnung der Jahresgebühr liegt die Anzahl aller Personen zu Grunde, die in einem Haushalt im Landkreis mit Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet sind.
Im Abfallgebührenbescheid wird für die Leerungsgebühr eine Vorauszahlung berechnet. Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlung ist das Leerungsaufkommen des Vorjahres.
Wurde ein Behälter in einem Kalenderjahr nie geleert, wird für das Folgejahr eine Leerung als Vorauszahlung erhoben.
Bei der Erstanmeldung eines Behälters werden folgende Vorauszahlungen erhoben:
Für 120 l und 240 l Restmüllbehälter | 12 Leerungen |
Für 660 l und 1.100 l Restmüllbehälter |
|
60 l, 120 l, 240 l Biotonne | 10 Leerungen |
Zur einfacheren und rationelleren Abwicklung der Zahlungen wurde das SEPA-Lastschriftmandat eingeführt.
Wenn Sie die Vorteile dieses Lastschriftverfahrens nutzen wollen (keine Mahnungen, kein Säumniszuschlag), können Sie hier ein SEPA-Lastschriftmandat bei uns erteilen.
Bitte beachten Sie, dass für jedes Buchungszeichen ein separates SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden muss.
Folgendes ist bei
zu beachten:
Bitte beachten Sie Folgendes:
Beim Neubezug eines Einfamilienhauses ist eine Behälterbestellung notwendig. Diese kann auch über das Kundenportal "Mein Abfall.Mein Anliegen" erfolgen
Sollten bereits Abfallbehälter, die Sie übernehmen möchten, vor Ort stehen, dann teilen Sie uns bitte schriftlich oder per Fax die 7-stellige Chipnummer, die auf jeder Bio- und Restmülltonne seitlich aufgeklebt ist, mit.
So können wir schnell die entsprechenden Behälter auf Ihr Buchungszeichen einbuchen.
Kleinmengen Biogut können nicht über den Restmüll entsorgt werden. Jeder Haushalt ist daher verpflichtet eine Biotonne zu nutzen (eigene Tonne oder Behältergemeinschaft).
Teilen Sie sämtliche Änderungen der Abfallbehälterausstattung dem Landratsamt -Fachbereich Abfallgebühren- schriftlich mit oder verwalten Sie Ihren Behälterbestand hier bei
Wenn Sie umziehen und Ihre Behälter von Ihrem Nachmieter übernommen werden, benötigen wir folgende Informationen:
Regelungen bei Um- und Wegzug – Behälterabmeldung
Sofern Sie Ihre Restmüll- und Biotonne nicht mehr zur Bereitstellung von Abfällen benötigen, z.B. durch Wegzug, müssen Sie dies dem Landratsamt, Fachbereich Abfallgebühren innerhalb von 2 Wochen schriftlich mitteilen und Ihre Behälter (Behälternummer) abmelden.
Geschieht dies nicht, werden die Abfallbehälter automatisch im Auftrag des Landkreises abgezogen. Sie müssen dann allerdings beachten, dass Ihre Gebührenpflicht in diesem Falle erst mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem der Behälter zurückgeholt bzw. von einem Nachfolger übernommen wird. Sollten Ihre Behälter also bereits nach dem Umzug noch geleert werden, so werden Ihnen diese Leerungskosten in Rechnung gestellt.
Schadhafte Behälter werden kostenlos ersetzt, sofern der Defekt auf alterungsbedingte Schäden zurückzuführen ist. Ein Anruf beim Fachbereich Abfallgebühren oder eine E-Mail genügt.
Alle wichtigen Informationen zu Fragen der Abfallentsorgung und des Recyclings können Sie dem Abfallkalender entnehmen.
Dieser wird jährlich an alle Haushalte verteilt bzw. liegt bei den Bürgermeisterämtern aus. Er enthält neben den Müllabfuhrterminen auch die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe.
Sie können Ihre Abfuhrtermine auch online abrufen unter Abfallverwertungsgesellschaft (AVL Ludwigsburg)
Für die personenbezogene Jahresgebühr werden die Einwohnermeldedaten als Grundlage genommen.
Ist Ihre Familie nicht als eine Familie eingetragen, so erfolgt eine getrennte Veranlagung.
In diesen Fällen kann eine Haushaltszusammenführung beim Landratsamt beantragt werden. Das entsprechende Formular "Erklärung zur Zusammenführung eines Haushaltes" liegt dem Abfallgebührenbescheid bei. Sie können sich dieses Formular auch hier herunterladen.
Der Jahresveranlagung liegen die Einwohnermeldedaten zugrunde. Diese werden ca. 3 Wochen vor Versand der Gebührenbescheide abgerufen.
Wenn sich nach diesem Zeitpunkt eine Änderung der Personenzahl ergibt, kann dies erst in einem Änderungsbescheid berücksichtigt werden.
Eine Mitteilung an das Landratsamt ist nur dann notwendig, wenn die Personenänderung ausnahmsweise keine Auswirkung auf die Meldedaten hat (z.B. Student ist weiter im Landkreis gemeldet, studiert aber ein Jahr im Ausland).
Ansonsten erhalten Sie automatisch einen Änderungsbescheid.
Das Melderecht unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenwohnung: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners, Nebenwohnung jede weitere Wohnung im Geltungsbereich des Meldegesetzes.
Das Melderecht geht davon aus, dass Personen, die einen Nebenwohnsitz unterhalten, diesen auch tatsächlich nutzen.
Die Nutzung eines Grundstücks hat die Veranlagung zu den Abfallgebühren zur Folge. Wenn Sie die Wohnung tatsächlich nicht nutzen, müssen Sie sich abmelden. Selbstverständlich fallen dann auch keine Abfallgebühren mehr an.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt.
Diese befindet sich auf einem weißen Barcode-Aufkleber, der meistens seitlich an der Tonne angebracht ist (7-stellige Behälternummer).
Zusätzlich stehen folgende Sonderleistungen zur Verfügung:
2024 | 2023 | |
---|---|---|
Expressservice | 148,43 € | 143,58 € |
Vollservice | entfällt | entfällt |
Beim Expressservice erfolgt die Abholung innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang an den Grundstücken, die der Abfallgebührenveranlagung zugrunde liegen.
Sie können Ihre Anforderung telefonisch unter 07141/144-2828 oder elektronisch über die AVL-Ludwigsburg beantragen. iHier werden Sie weitergeleitet.