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Hinweise für Privathaushalte

Private Haushalte sind nur zum privaten Zweck genutzte Wohnungen, also z.B. keine Vereinsheime oder öffentliche Einrichtungen.

Wichtig!
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel wenn möglich Ihr Buchungszeichen (5.015..., siehe Gebührenbescheid) und die 7-stellige Behälternummer sowie eine Telefonnummer, unter der man Sie tagsüber erreichen kann, an!

Abfallgebühren

Grundlage für die Abfallgebührenveranlagung ist die jeweils gültige Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ludwigsburg.

Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus einer Gebühr nach der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen (personenbezogene Jahresgebühr) und aus einer Gebühr nach der Anzahl der Behälterleerungen (Leerungsgebühr).

Die Abfallbehälter für Restmüll und Biogut sind mit einem Chip ausgestattet, der alle erfolgten Leerungen registriert.

Kleinmengen Biogut können nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Jeder Haushalt ist daher verpflichtet eine Biotonne zu nutzen (eigene Tonne oder Behältergemeinschaft).

Mit dem Abfallgebührenbescheid werden die Jahresgebühren und Vorauszahlungen für die Leerungen erhoben.

Die Abrechnung erfolgt mit dem nächsten Gebührenbescheid.

Abfallgebühren für 2024

Die Jahresgebühr beträgt für einen Haushalt mit

Anzahl der PersonenJahresgebühr
 20242023
1 Person  68,73 €    68,73 € 
2 Personen89,99 €89,99 €
3 Personen114,70 €114,70 €

4 Personen

138,10 €

138,10 €

5 oder mehr Personen158,75 €158,75 €

Die Leerungsgebühr beträgt je Leerung einer 

Art des BehältersLeerungsgebühr
 20242023

120 l Restmüllbehälter

 5,73 €

 5,73 €

240 l Restmüllbehälter

 10,24 €

 10,24 €

660 l Restmüllbehälter

25,60 €

25,60 €

660 l Restmüllbehälter
Verpressung durch Fachfirma

33,29 €

33,29 €

1.100 l Restmüllbehälter 37,84 € 37,84 €

1.100 l Restmüllbehälter
Verpressung durch Fachfirma

49,20 €49,20 €
60 l Biomüllbehälter1,50 €  1,50 €
120 l Biomüllbehälter2,10 €  2,10 €
240 l Biomüllbehälter3,00 €  3,00 €

Die Entsorgung von Bildschirm- und Kühlgeräten im Rahmen der Elektronikgeräteschrottabfuhr oder bei der Anlieferung auf den Recyclinghöfen ist kostenlos.

Für das Entsorgungssystem "Grüne Tonne - flach " werden keine gesonderten Gebühren erhoben.

Sonderleerung

Sonderleerungen

Für Leerungen im Rahmen einer Sonderabfuhr nach
§ 16 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung, werden folgende Sonderleerungsgebühren erhoben:

Art des Behälters

Leerungsgebühren
 20242023
 60 l Biomülltonne65,4055,94
120 l Behälter67,7761,61

240 l Behälter

70,8863,55
1100 l Behälter89,2584,85

Behältergebühr für nicht bewohnte Grundstücke

Sie beträgt für:

Art der TonneBehältergebühr
 20242023

120 l Restmülltonne

62,69 €

51,77 €

240 l Restmülltonne

76,48 €

67,20 €

660 l Restmülltonne

148,29 €

146,16 €

1.100 l Restmülltonne215,95 €

221,53 €

60 l Biotonne15,52 €

15,52 €

120 l Biotonne24,77 €

24,77 €

240 l Biotonne47,53 €

47,53 €

Für dauernd bewohnbare, aber nicht bewohnte Grundstücke, für die Behälter zur Verfügung gestellt werden, wird eine Jahresbehältergebühr (§ 22 Abs. 6 Abfallwirtschaftssatzung)  nach Zahl, Größe und Art der Behälter und eine Leerungsgebühr nach § 22 Abs. 4 Abfallwirtschaftssatzung erhoben.

Abrechnungsgebühren für das Sonderprogramm

Der Landkreis Ludwigsburg bietet bei der Abfallgebührenveranlagung von mehreren Haushalten die Direktabrechnung der Leerungsgebühren im Rahmen einer Behältergemeinschaft (Sonderprogramm) an. Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. §§ 1, 2 Abs. 1a und § 3 Abs. 3 der Gebührensatzung des Landkreises Ludwigsburg.

Die Abrechnungsgebühr wird in § 22 Abs. 10 der Abfallwirtschaftssatzung geregelt. Die Abrechnungsgebühr setzt sich wie folgt zusammen.

    Gebühren   
 20242023 
Verwaltungsaufwand Grundgebühr  47,21€ 42,45 €  

Verwaltungsaufwand pro WE

2,83 €2,55 € 

Berechnungsbeispiel für 20 Wohnheinheiten:

Grundgebühr

47,21 €

Gebühr pro WE (2,83 € x 20)56,60 €
Jährliche Abrechnungsgebühr103,81 €

Zahlungsmodalitäten

Grundlage für die Personenangaben sind die in den jeweiligen Einwohnermeldeämtern erfassten Daten.

Der Berechnung der Jahresgebühr liegt die Anzahl aller Personen zu Grunde, die in einem Haushalt im Landkreis mit Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet sind.

Im Abfallgebührenbescheid wird für die Leerungsgebühr eine Vorauszahlung berechnet. Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlung ist das Leerungsaufkommen des Vorjahres.

Wurde ein Behälter in einem Kalenderjahr nie geleert, wird für das Folgejahr eine Leerung als Vorauszahlung erhoben.

Bei der Erstanmeldung eines Behälters werden folgende Vorauszahlungen erhoben:

Für 120 l und 240 l Restmüllbehälter

12 Leerungen

Für 660 l und 1.100 l Restmüllbehälter
- wöchentlicher Leerungsrhytmus
- 14-tägiger Leerungsrhythmus


26 Leerungen
52 Leerungen

60 l, 120 l, 240 l Biotonne

10   Leerungen

Zur einfacheren und rationelleren Abwicklung der Zahlungen wurde das SEPA-Lastschriftmandat eingeführt.

Wenn Sie die Vorteile dieses Lastschriftverfahrens nutzen wollen (keine Mahnungen, kein Säumniszuschlag), können Sie hier ein SEPA-Lastschriftmandat  bei uns erteilen.

Bitte beachten Sie, dass für jedes Buchungszeichen ein separates SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden muss.

Wichtige Informationen zu Umzügen und Behälterbestellungen

Folgendes ist bei

  • Behältergemeinschaften
  • Behälterneubestellung
  • Behälterumbestellung
  • Behälterübernahme
  • Behälterabmeldung
  • defekten Behältern

zu beachten:

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Wenn Sie an einer Behältergemeinschaft teilnehmen wollen, erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn über bereits bestehende oder mögliche neue Behältergemeinschaften.
    Bewohner kleinerer Mehrfamilienhäuser oder benachbarter Grundstücke können sich zu Behältergemeinschaften zusammenschließen.
    Für diese Behältergemeinschaften gibt es einen Haushalt als Ansprechpartner, mit dem das Landratsamt die Leerungsgebühr abrechnet.
  • Bei größeren Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen ist eine gemeinsame Benutzung von Behältern sinnvoll. Eigene Tonnen können dann nicht bestellt werden.
  •  Welche Regelung in Ihrem Fall getroffen wurde, erfahren Sie von Ihrer Hausverwaltung. Die Hausverwaltung ist Ansprechpartnerin des Landratsamtes und entscheidet im Auftrag der Eigentümergemeinschaft auch darüber, welcher Abrechnungsmodus gewählt wird.
    So werden die Leerungsgebühren entweder der Hausverwaltung selbst in Rechnung gestellt und über die Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.
  • Möglich ist auch, dass das Landratsamt Ihnen die Leerungsgebühren entsprechend der Personenzahl Ihres Haushaltes im Verhältnis zur Personenzahl aller Haushalte direkt berechnet. Diese Direktabrechnung auf Antrag der Hausverwaltung wird "Sonderprogramm" genannt.

Behälterneubestellung

Beim Neubezug eines Einfamilienhauses ist eine Behälterbestellung notwendig. Diese kann auch über das Kundenportal "Mein Abfall.Mein Anliegen" erfolgen

Sollten bereits Abfallbehälter, die Sie übernehmen möchten, vor Ort stehen, dann teilen Sie uns bitte schriftlich oder per Fax die 7-stellige Chipnummer, die auf jeder Bio- und Restmülltonne seitlich aufgeklebt ist, mit.

So können wir schnell die entsprechenden Behälter auf Ihr Buchungszeichen einbuchen.

Kleinmengen Biogut können nicht über den Restmüll entsorgt werden. Jeder Haushalt ist daher verpflichtet eine Biotonne zu nutzen (eigene Tonne oder Behältergemeinschaft).

Behälterumbestellung

Teilen Sie sämtliche Änderungen der Abfallbehälterausstattung dem Landratsamt -Fachbereich Abfallgebühren- schriftlich mit oder verwalten Sie Ihren Behälterbestand hier bei

"Mein Abfall. Mein Anliegen!

Behälterübernahme bei Um- und Wegzug

Wenn Sie umziehen und Ihre Behälter von Ihrem Nachmieter übernommen werden, benötigen wir folgende Informationen:

  •     Behälternummern
  •     Zeitpunkt der Übernahme
  •     Unterschriften des alten und des neuen Nutzers der Behälter

Regelungen bei Um- und Wegzug – Behälterabmeldung
Sofern Sie Ihre Restmüll- und Biotonne nicht mehr zur Bereitstellung von Abfällen benötigen, z.B. durch Wegzug, müssen Sie dies dem Landratsamt, Fachbereich Abfallgebühren innerhalb von 2 Wochen schriftlich mitteilen und Ihre Behälter (Behälternummer) abmelden.
Geschieht dies nicht, werden die Abfallbehälter automatisch im Auftrag des Landkreises abgezogen. Sie müssen dann allerdings beachten, dass Ihre Gebührenpflicht in diesem Falle erst mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem der Behälter zurückgeholt bzw. von einem Nachfolger übernommen wird. Sollten Ihre Behälter also bereits nach dem Umzug noch geleert werden, so werden Ihnen diese Leerungskosten in Rechnung gestellt.

Defekte Behälter

Schadhafte Behälter werden kostenlos ersetzt, sofern der Defekt auf alterungsbedingte Schäden zurückzuführen ist. Ein Anruf beim Fachbereich Abfallgebühren oder eine E-Mail genügt.

    Sonstiges

    • Im Falle eines Umzugs liegt bei den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden ein entsprechendes Formular aus. Sie können sich dieses Formular auch hier herunterladen.
    •  Wenn Sie zusätzliche Behälter benötigen, überzählige Behälter abholen lassen möchten oder die vorhandene Behälterausstattung ändern möchten, können Sie sich dazu ebenfalls einen entsprechenden Vordruck herunterladen oder den Service über das Kundenportal: Mein Abfall/Mein Anliegen nutzen.

      Alle wichtigen Informationen zu Fragen der Abfallentsorgung und des Recyclings können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

      Dieser wird jährlich an alle Haushalte verteilt bzw. liegt bei den Bürgermeisterämtern aus. Er enthält neben den Müllabfuhrterminen auch die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe.

      Sie können Ihre Abfuhrtermine auch online abrufen unter Abfallverwertungsgesellschaft (AVL Ludwigsburg)

      Die meistgestellten Fragen zum Abfallgebührenbescheid

      "Wir sind doch eine Familie - warum wurde ein Familienmitglied als Einzelhaushalt veranlagt?"

      Für die personenbezogene Jahresgebühr werden die Einwohnermeldedaten als Grundlage genommen.

      Ist Ihre Familie nicht als eine Familie eingetragen, so erfolgt eine getrennte Veranlagung.

      In diesen Fällen kann eine Haushaltszusammenführung beim Landratsamt beantragt werden. Das entsprechende Formular "Erklärung zur Zusammenführung eines Haushaltes" liegt dem Abfallgebührenbescheid bei. Sie können sich dieses Formular auch hier herunterladen.

      "Die Personenzahl auf dem Bescheid stimmt nicht, obwohl ich das Landratsamt mehrfach informiert habe."

      Der Jahresveranlagung liegen die Einwohnermeldedaten zugrunde. Diese werden ca. 3 Wochen vor Versand der Gebührenbescheide abgerufen.

      Wenn sich nach diesem Zeitpunkt eine Änderung der Personenzahl ergibt, kann dies erst in einem Änderungsbescheid berücksichtigt werden.

      Eine Mitteilung an das Landratsamt ist nur dann notwendig, wenn die Personenänderung ausnahmsweise keine Auswirkung auf die Meldedaten hat (z.B. Student ist weiter im Landkreis gemeldet, studiert aber ein Jahr im Ausland).

      Ansonsten erhalten Sie automatisch einen Änderungsbescheid.

      "Warum muss ich Abfallgebühren bezahlen, ich bin doch nur mit Nebenwohnsitz gemeldet?"

      Das Melderecht unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenwohnung: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners, Nebenwohnung jede weitere Wohnung im Geltungsbereich des Meldegesetzes.

      Das Melderecht geht davon aus, dass Personen, die einen Nebenwohnsitz unterhalten, diesen auch tatsächlich nutzen.

      Die Nutzung eines Grundstücks hat die Veranlagung zu den Abfallgebühren zur Folge. Wenn Sie die Wohnung tatsächlich nicht nutzen, müssen Sie sich abmelden. Selbstverständlich fallen dann auch keine Abfallgebühren mehr an.

      Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt.

      "Wo steht die Behälternummer?"

      Diese befindet sich auf einem weißen Barcode-Aufkleber, der meistens seitlich an der Tonne angebracht ist (7-stellige Behälternummer).

      Sperrmüll-/Schrott-/Elektroschrott-Abholung

      • Pro Haushalt und Jahr erfolgt eine kostenlose Abholung von Rest- und Holzsperrmüll im Jahr sowie
      • zwei kostenlose Abholungen von Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Jahr.
      • Jeder Haushalt erhält eine Wertstoffkarte pro Jahr, mit der zwei Anlieferungen von Restsperrmüll auf den Wertstoffhöfen erfolgen können.
      • Die Anlieferung von Holzsperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräten auf den Wertstoffhöfen ist unbegrenzt möglich.

      Zusätzlich stehen folgende Sonderleistungen zur Verfügung: 

       

       2024

        2023

      Expressservice  148,43 €143,58 €
      Vollserviceentfälltentfällt

      Expressservice

      Beim Expressservice erfolgt die Abholung innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang an den Grundstücken, die der Abfallgebührenveranlagung zugrunde liegen.

      Sie können Ihre Anforderung telefonisch unter 07141/144-2828 oder elektronisch  über die AVL-Ludwigsburg beantragen.  iHier  werden Sie weitergeleitet.