Angebote bei Pflege- und Unterstützungsbedarf
Ambulante Pflegedienste
Je nach Pflegegrad können unterschiedliche Leistungen von der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Für Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gelangen Sie hier. Weitere Informationen und Adressen von Ambulanten Diensten finden Sie in unserer Broschüre "Ambulante Dienste".
Einrichtungen der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein befristeter Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung zur Entlastung von Angehörigen, etwa während Urlaub oder Krankenhausaufenthalt. Sie ist auch ideal für Personen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen vorübergehend intensive Pflege benötigen.
Weitere Informationen und Adressen finden Sie in unserer Broschüre "Kurzzeitpflege".
Planbare Kurzzeitpflege
Der Landkreis Ludwigsburg vermittelt befristete Kurzzeitpflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen in Großbottwar-Winzerhausen und Remseck-Aldingen. Ein Übergang in die stationäre Dauerpflege ist bei diesen Plätzen nicht möglich.
Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie hier.
Einrichtungen für Tages- und Nachtpflege
Die Tagespflege ist ein Angebot für pflegebedürftige Personen, die in der häuslichen Umgebung leben. Dort erwartet sie ein Tag in Gemeinschaft, mit pflegerischer Betreuung, Verpflegung und verschiedenen Aktivierungsangeboten. In der Regel gibt es einen Fahrdienst.
Weitere Informationen und Adressen von Tagespflegeeinrichtungen finden Sie in unserer Broschüre "Tages- und Nachtpflege".
Im Landkreis Ludwigsburg gibt es derzeit kein Angebot der Nachtpflege.
Einrichtungen für stationäre Pflege
Kann die Pflege nicht mehr zu Hause erfolgen, ist ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung möglich. Dort erhalten pflegebedürftige Personen umfassende Pflege, Betreuung und Unterstützung bei der Alltagsgestaltung.
Weitere Informationen und Adressen finden Sie in unserer Broschüre "Stationäre Pflegeeinrichtungen".
Betreuungsgruppen
Betreuungsgruppen bieten regelmäßig ein Programm für ältere und/oder an Demenz erkrankte Menschen, z.B. Singen, Tanzen und Spielen. Die Kosten können auch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Für pflegende Angehörige".
Organisierte Nachbarschaftshilfe
Die organisierte Nachbarschaftshilfe unterstützt ältere und pflegebedürftige Personen zu Hause, z.B. durch Spaziergänge, Einkaufen, Gespräche oder Begleitung zu Arztterminen. Die Kosten können meist über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Broschüren "Ambulante Dienste" und "Für pflegende Angehörige".
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten wie z.B. Kochen, Putzen, Bügeln, Einkaufen und Wäsche waschen. Die Kosten können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, wenn der Dienstleister im Landkreis Ludwigsburg anerkannt ist. Kosten für nicht anerkannte Dienstleister müssen privat getragen werden.
Weitere Informationen und Adressen zu anerkannten Dienstleistern finden Sie hier (Inhalt folgt in Kürze).
Häusliche Einzelbetreuung
Ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste bieten häusliche Einzelbetreuung an. Tätigkeiten der Betreuungsperson sind z.B. Gestaltung von Beschäftigungsangeboten, Spazieren gehen, gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten u.v.m. Sie ist eine Alternative, wenn Pflegepersonen aufgrund von Krankheit oder Urlaub verhindert sind.
Weitere Informationen und Adressen von Anbietern häuslicher Einzelbetreuung finden Sie in unserer Broschüre "Für pflegende Angehörige".
Essen auf Rädern
Essen auf Rädern ist ein Unterstützungsangebot für ältere Menschen und Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, für die es beschwerlich ist, einkaufen zu gehen und zu kochen. Grundsätzlich kann jede Person Essen auf Rädern bestellen. Essen auf Rädern oder Menüservice werden von verschiedenen Anbietern im Landkreis angeboten. Die Anbieter liefern die Mahlzeit direkt nach Hause. Weitere Informationen und Adressen finden Sie hier (Inhalt folgt in Kürze).
Fahrdienste
Es gibt Fahrdienste, um am öffentlichen Leben teilzunehmen, wie z.B. einen Bürgerbus sowie Fahrdienstunternehmen ihre Dienstleistung. Informationen zum Behindertenfahrdienst des Landkreises erhalten Sie hier.
Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen aG, BL oder H oder Pflegegrad 3, 4, oder 5 erhalten Erstattungen. Für Pflegegrad 3 ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Langzeitbetreuung im Privathaushalt
Die meisten Menschen möchten in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Oftmals können Angehörige die Betreuung und Versorgung nicht alleine bewältigen und suchen nach anderen Lösungen, wie z.B. eine Betreuungskraft im eigenen Haushalt. Eine erste Orientierung und Beratung zu dieser Betreuungsform erhalten Sie beim Pflegestützpunkt.
Umfassende Informationen bietet auch die Verbraucherzentrale an.