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Qualitätsmerkmal Kinderschutz

Für Vereine und Verbände mit Kinder- und Jugendarbeit

Erklärfilm zum Qualitätsmerkmal Kinderschutz

Um eine gute und gemeinsame Lösung zu finden, haben wir uns in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Vertretern des Kreisjugendrings Ludwigsburg, des Kreisjugendamtes Ludwigsburg und des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, dem Thema der Umsetzung des § 72a SGB VIII angenommen. Wir waren uns schnell einig, dass die alleinige Vorlage des Führungszeugnisses nicht ausreicht, um die Kinder und Jugendlichen zu schützen. Deswegen haben wir eine umfassendere Erklärung formuliert, die das Thema Prävention in den Vordergrund stellt:

  • wir schaffen positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und unterstützen sie dadurch in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
  • wir respektieren die  Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen
  • wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte, die das Kind oder den Jugendlichen gefährden und holen uns rechtzeitig fachliche Unterstützung bei den zuständigen Stellen, z.B. Kinderschutzfachkräfte oder Jugendamt
  • wir gehen mit unserer Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll um
  • wir beziehen aktiv Stellung für körperliche Unversehrtheit und gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus
  • wir setzen die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz um und beschäftigten nur Personen (hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich), die geeignet sind Kinder und Jugendliche zu beaufsichtigen, betreuen und auszubilden. In besonders durch Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen entstehenden sensiblen Bereichen unserer Organisation verlangen wir von den verantwortlichen Aufsichtspersonen die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Sinne des § 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII (konkrete Umsetzung erfolgt wie in dem beiliegenden Handbuch beschrieben)
  • wir arbeiten vertrauensvoll mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen zusammen

Qualitätsmerkmal Kinderschutz

Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit, die diese Erklärung übernehmen, bekommen das "Qualitätsmerkmal Kinderschutz" des Landkreises Ludwigsburg verliehen.