Informationen zur Lebensmittelkette
Fleischhygiene
Die Vorschriften zu den Informationen zur Lebensmittelkette sind Bestandteil der Bestimmungen des EU-Hygienepakets und dienen der Lebensmittelsicherheit mit Blick auf die gesamte Produktionskette. Danach dürfen Tiere nur geschlachtet werden, wenn dem Schlachtbetrieb bestimmte Informationen des Erzeugers zu den aus seinem Bestand gelieferten Tieren vorliegen.
Die Schlachtbetriebe haben diese Informationen anzufordern, entgegenzunehmen und zu prüfen. Dabei geht es um den Tiergesundheitsstatus des Herkunftsbetriebes, den Gesundheitsstatus der Tiere, Produktionsdaten, die das Auftreten von Krankheiten anzeigen können und Informationen über relevante Daten früherer Fleisch- und Schlachttieruntersuchungen. Weiterhin ist anzugeben, ob es Anzeichen für relevante Krankheiten gibt, die die Sicherheit des Fleisches betreffen und ob sieben Tage vor Verbringung medikamentöse Behandlungen erfolgt sind. Probenanalysen mit Relevanz für die öffentliche Gesundheit (z.B. Salmonellenstatus) sind ebenfalls anzugeben. Sofern dem Schlachthof noch nicht bekannt, sind Name und Anschrift des hinzugezogenen Tierarztes anzugeben. Die Angaben sind vom Landwirt als den für die Tiere verantwortlichen Lebensmittelunternehmer zu unterzeichnen.
Die Lebensmittelketteninformationen müssen grundsätzlich 24 Stunden vor der Ankunft der Schlachttiere im Schlachthof vorliegen. Der Grund dafür ist, dass die Schlachthofbetreiber dafür verantwortlich sind, die Informationen zur Lebensmittelkette zu prüfen, um anschließend die Entscheidung darüber zu treffen, ob sie die betreffenden Schlachttiere zur Schlachtung in ihrem Betrieb zulassen wollen. Anschließend müssen die Informationen unverzüglich dem amtlichen Tierarzt zur Verfügung gestellt werden. Um entsprechend dieser Informationen handeln zu können, ist grundsätzlich ein zeitlicher Vorlauf erforderlich. Schweine, Kälber und Pferde, die ohne die Lebensmittelketteninformation an Schlachthöfe angeliefert werden, dürfen nicht geschlachtet werden.
Für die Standarderklärung hat der nationale Gesetzgeber ein Muster vorgegeben, das als Anlage der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung bekannt gemacht wurde.