Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-0
Fax: 07141 144-396
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Montag: 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 18:00 Uhr
Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Sprechzeiten an. Diese finden Sie hier.
Hier geht es zur Anfahrt zum Landratsamt Ludwigsburg
Die Seiten des Landkreis Ludwigsburg sind weitestgehend barrierefrei.
Barrierefreiheit bedeutet, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen (bspw. Sehbehinderte oder Blinde) die Internetseiten des Landkreis Ludwigsburg ohne besondere Einschränkungen und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.
Das Landratsamt Ludwigsburg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Landratsamtes Ludwigsburg (www.landkreis-ludwigsburg.de).
Das Landratsamt Ludwigsburg hat Informationen in Leichter Sprache über die zentralen Inhalte der Webseite für Menschen mit Beeinträchtigungen abgebildet.
Hierzu gehören:
Hinsichtich einer Vorlesefunktion und der Möglichkeit einer Kontrasterhöhung ist die gesamte Webseite barrierefrei.
Zudem gibt es eine Seite mit Bedienhinweisen. Diese sollen Menschen mit Beeinträchtigungen den Umgang mit der Website erleichtern.
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Eingebundene Dokumente (Formulare und Vordrucke) sind weitestgehend barrierearm, jedoch nicht barrierefrei gestaltet, da dies rechtlich gesehen schwierig / oft nicht möglich ist. Es ist aber in jedem Bereich ein Kontakt aufgeführt, der Ihnen bei Schwierigkeiten gerne weiterhilft.
Bei Satzungen und Bekanntmachungen gelten die jeweiligen PDF-Dateien als rechtsverbindliche Dokumente und können daher nicht auf andere Art und Weise bereitgestellt werden.
Eine einfache Sprachgestaltung ist aufgrund der oft komplexen Inhalte mit vielen Fachbegriffen nicht immer möglich.
Eingebundene PDF-Dokumente sind größtenteils noch nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die PDF-Dokumente (sofern möglich) nach und nach durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte zu ersetzen.
Noch nicht alle Fotos und Objekte haben angemessene Alternativtexte.
Bei den Linktexten ist der Linkzweck oft nicht eindeutig ermittelbar, dies wird schrittweise korrigiert.
Folgende Bereiche der Webseite werden vorerst noch nicht in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt, da dies eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Verlinkungen zu externen Webseiten können zu nicht barrierefreien Inhalten führen.
Diese Erklärung wurde am 30.07.2020 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.09.2024 überprüft.
Sollten Sie Fragen haben oder möchten etwaige Mängel bezüglich der barrierefreien Zugänglichkeit mitteilen, dann können Sie sich an die Behindertenbeauftragte des Landkreises Ludwigsburg wenden:
Behindertenbeauftragte
Claudia Lychacz
Telefon: 07141/144-42783
E-Mail: Behindertenbeauftragter@landkreis-ludwigsburg.de
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.