Koordination Kinderschutz
Für Ehrenamtliche & Fachkräfte
Bitte beachten
Die hier aufgeführte Liste ist für den internen Gebrauch des Fachbereich 40 - Kinder, Jugend und Familie bestimmt.
Für externe Anfragen, nutzen Sie bitte die Liste der IEF im Landkreis Ludwigsburg.
Kinderschutzauftrag
Seit dem 01.01.2012 haben alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, gegenüber dem örtlichen Jugendhilfeträger einen Anspruch auf eine Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (IEF). Die Kolleginnen und Kollegen stehen bei Beratungsbedarf dem Fachpersonal im Fachbereich 40 – Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung.
Die aufgeführten Personen sind berechtigt, als interne insoweit erfahrene Fachkräfte für den Fachbereich 40 – Kinder, Jugend und Familie tätig zu sein. Diese Liste ist vorerst abschließend. Die genannten IEF erfüllen alle vom Sozialdezernat festgelegten Anforderungen.
Die stets aktuelle Liste der internen IEF erhalten Sie auch bei Ihrem Fachbereichssekretariat.