Das bedeutet: Die Zulassungsanträge werden angenommen, es kann allerdings zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Eine sofortige Bearbeitung der Zulassungsanträge kann nicht gewährleistet werden, so dass die fertiggestellten Zulassungen unter Umständen erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können. Die Kfz-Zulassungsstelle ist trotz der Sondersituation bestrebt, eine Bearbeitungszeit von maximal zwei Werktagen zu gewährleisten.
