An allen anderen Werktagen in der Weihnachtszeit ist das Landratsamt einschließlich aller Außenstellen zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet.
Ganztägig geschlossen haben das Landratsamt und seine Außenstellen in der Weihnachtszeit am 24., 25., 26., 27. und 31. Dezember sowie am 1. und 6. Januar.
An allen anderen Werktagen in der Weihnachtszeit ist das Landratsamt einschließlich aller Außenstellen zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet.