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Nur noch mit 3G-Nachweis in die Sitzung

Wie für Besucherinnen und Besucher von Gremiensitzungen ist nun auch für Mandatsträger ein 3G-Nachweis erforderlich. Dies gilt für alle Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse.

Im Landratsamt Ludwigsburg und den Außenstellen der Landkreisverwaltung gibt es seit 22. November die 3G-Regelung, und auch Besucherinnen und Besucher der Kreistagssitzungen mussten einen 3G-Nachweis vorlegen. Dies wird durch die neueste Corona-Verordnung auf die Mandatsträger ausgeweitet. Mitglieder politischer Gremien waren bislang von der 3G-Regel ausgenommen.

Speziell für die Kreistagssitzung am 10. Dezember gelten daher strengere Regeln als in der Einladung angekündigt. Nicht-immunisierten Personen (weder geimpft noch genesen) ist der Zutritt zur Sitzung nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Dieser Test muss von einer offiziellen Teststelle ausgestellt sein. Genesenen und geimpften Teilnehmern wird ebenfalls empfohlen, sich testen zu lassen. In diesen Fällen genügt ein Selbsttest zu Hause.

Landrat Dietmar Allgaier betont: „Im Hinblick auf die Alarmstufe in Baden-Württemberg und die akute pandemische Lage im Landkreis Ludwigsburg ist diese strengere Zugangsregelung absolut richtig. Auch nicht-immunisierte Personen haben mit einem Test weiterhin die Möglichkeit, an den Sitzungen teilzunehmen.“

Info:

Ein Nachweis für die Impfung ist ab dem 1. Dezember nur noch mit einem QR-Code, ausgedruckt oder in der App, möglich. Der gelbe Impfpass reicht dafür nicht mehr aus.