„Wir wollen das Ganze für die Menschen im Landkreis so einfach und unbürokratisch wie möglich machen“, begründet Landrat Dietmar Allgaier die Entscheidung, die durch einen Beschluss des Kreistagsausschusses für Umwelt und Technik getroffen wurde. Das bedeutet: sollte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zum Schluss kommen, dass die Abfallgebührenkalkulation des Kreises anders vorgenommen werden muss, dann könnte dies zur Folge haben, dass den Gebührenzahlern eine Rückerstattung zusteht. Mit dem Beschluss des Kreistagsauschusses gilt das nun für alle. Ein Widerspruch muss folglich nicht eingelegt werden.
Hintergrund der gerichtlichen Prüfung ist die Frage, inwieweit die Kosten für die Nachsorge der Deponien in die Kalkulation der Abfallgebühren einfließen müssen. Die Kreisverwaltung vertritt die Auffassung, dass dies aus rechtlichen Gründen in Baden-Württemberg zwingend geboten ist. Eine Bürgerinitiative zweifelt dies an und hat Klage eingereicht. „Wir sind nach wie vor sicher, dass die Kosten für die Nachsorge der Deponien in vollem Umfang im Gebührenhaushalt berücksichtigt werden müssen. Auch wenn wir verstehen können, dass das manchem als eine bittere Pille erscheint“, erläutert Dr. Christian Sußner, der als Dezernent für Umwelt und Technik auch die Abfallgebührenkalkulation im Landratsamt verantwortet. Eine Normenkontrollklage gegen dieses Vorgehen sei in unserem Rechtsstaat legitim, auch wenn die Kreisverwaltung einem Urteil gelassen entgegenblicke.