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Neue Parkgebühren in der Besuchertiefgarage des Landratsamts

Die Parkgebühren für die Besuchertiefgarage des Landratsamts sind angepasst worden. Der Kreistag hatte die Änderung der Tarife für die Kundenparkhäuser Alt-Württemberg-Allee und Eugenstraße sowie für das Parken am ersten Erweiterungsbau (Hindenburgstr. 30) in öffentlicher Sitzung beschlossen. Die neuen Tarife gelten ab sofort.

Die Parkgebührensatzung für die Eugenstraße wurde öffentlich bekanntgemacht. Nach Umstellung der Parkscheinautomaten in der Eugenstraße (Kurzparkzone) und beim Fahrradabstellplatz am ersten Erweiterungsbau (Hindenburgstr. 30) sind inzwischen auch die Kassenautomaten in der Besuchertiefgarage und bei der Kfz-Zulassung mit den neuen Tarifen eingerichtet worden. Das bedeutet: Statt bisher 50 Cent ist für das Parken nun ein Euro je angefangene Stunde zu bezahlen. Die maximale Parkdauer beträgt zehn Stunden und kostet somit zehn Euro.

Ein Euro pro Stunde ist auch im Umfeld des Landratsamtes im öffentlichen Straßenraum und auf den öffentlichen Parkplätzen zu entrichten.