Im Landkreis Ludwigsburg liegt die 7-Tages-Inzidenz derzeit bei knapp über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit erfolgt im Landkreis Ludwigsburg unter anderem die beschränkte Öffnung des Einzelhandels („click and meet“) und des Kulturbereichs. Zusätzliche Lockerungen sind außerdem zum Beispiel für Buchhandlungen, Gärtnereien, Blumenläden und Baumärkte vorgesehen. Erlaubt sind wieder körpernahe Dienstleistungen und bestimmte Angebote des Amateur- und Individualsports. Ab sofort sind zudem wieder Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich.
Landrat Allgaier bittet die Bevölkerung, weiter die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. „Wenn wir weiterhin achtsam sind und uns an die AHA-Regeln halten, bin ich zuversichtlich, dass wir weitere Öffnungsschritte zeitnah veranlassen können“, so der Landrat. Die Corona-Verordnung sieht vor, dass bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 weitere wesentliche Lockerungen möglich sind, beispielsweise die vollständige Öffnung des Einzelhandels oder im Bereich der Kultur- und Sportgestaltung.
Der Landkreis Ludwigsburg war mit seinem Inzidenzwert in den letzten Tagen meist um den sogenannten Schwellenwert von 50. Um die Stabilität im Sinne der Corona-Verordnung zu erreichen, ist es notwendig, an fünf Tagen aufeinanderfolgend unter dem Wert von 50 zu liegen.
Der Volltext der Verordnung nebst einer Übersicht über die verschiedenen Lockerungsschritte und über die geschlossenen und geöffneten Bereiche ist unter dem folgenden Link im Internet abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
