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Im Landratsamt und seinen Außenstellen: Kundinnen und Kunden müssen medizinische Masken tragen

Das Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass Kundinnen und Kunden im Landratsamt Ludwigsburg (Kreishaus und Erweiterungsbauten) und in seinen Außenstellen medizinische Masken, also entweder FFP2-Masken oder sogenannte OP-Masken, tragen müssen. Stoffmasken reichen nicht mehr aus. Die Regelung geht auf die erneut geänderte, seit 25. Januar geltende Corona-Verordnung des Landes zurück, mit der auch an Arbeits- und Betriebsstätten wie dem Landratsamt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken eingeführt wurde. Sie gilt auch für die Mitarbeitenden des Landratsamts. Das Landratsamt ist weiterhin nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

Eine Hand mit einem blauen Handschuh hält eine FFP2-Maske. Im Hintergrund liegt eine chirurgische Maske. Beide Masken sind für den Schutz vor Atemwegserkrankungen konzipiert.