Das Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass Kundinnen und Kunden im Landratsamt Ludwigsburg (Kreishaus und Erweiterungsbauten) und in seinen Außenstellen medizinische Masken, also entweder FFP2-Masken oder sogenannte OP-Masken, tragen müssen. Stoffmasken reichen nicht mehr aus. Die Regelung geht auf die erneut geänderte, seit 25. Januar geltende Corona-Verordnung des Landes zurück, mit der auch an Arbeits- und Betriebsstätten wie dem Landratsamt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken eingeführt wurde. Sie gilt auch für die Mitarbeitenden des Landratsamts. Das Landratsamt ist weiterhin nur nach Terminvereinbarung geöffnet.