Wer infolge von Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Wurden im Vorfeld keine Regelungen getroffen – zum Beispiel durch Erstellung einer Vollmacht oder durch eine Betreuungsverfügung, in der festgehalten ist, wen das Gericht zum Betreuer bestellen soll – bestimmt grundsätzlich das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt.
Welche Form der Vorsorge die jeweils richtige ist, welche Möglichkeiten existieren und welche Mechanismen vorgesehen sind, falls die Vorsorge im Vorfeld vergessen wurde, erfahren die Besucherinnen und Besucher
am Donnerstag, 13. Juli 2023, um 16 Uhr
im Großen Sitzungssaal, im Landratsamt Ludwigsburg.
Referentin ist Dr. Iva Slavova-Rempfer von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Ludwigsburg.
Nach dem Vortrag gibt es Gelegenheit zu einem Austausch und zum Stellen von Fragen.
Die Betreuungsbehörde ist die Fachstelle im Landratsamt, die im Rahmen der Betreuungsgerichtshilfe mit den Gerichten zusammenarbeitet und Stellung nimmt, ob beispielsweise eine Betreuung erforderlich ist und wer als rechtlicher Betreuer in Frage kommt. Auch gibt es die Möglichkeit, die eigene Vollmacht bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen.
Zu diesem Vortrag lädt das Netzwerk Gesundheit und Selbsthilfe (NeGeS) ein, deren Geschäftsstelle am Gesundheitsamt angesiedelt ist. Dieses Netzwerk möchte vor allem die Arbeit der Selbsthilfegruppen unterstützen, der Vortrag ist aber offen für alle Interessierten und kostenlos.