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Fördermittel 2026 für Kleinprojekte zum Erhalt des Steillagenweinbaus und der Kulturlandschaft sind vom Land freigegeben - Kurzantrag kann bis 08.01.2026 an die Vereinsgeschäftsstelle gesendet werden

Zur Förderung von Kleinprojekten, die dem Erhalt des Steillagenweinbaus und der Weinkulturlandschaft dienen, haben elf Kommunen und der Landkreis Ludwigsburg 2020 den Verein „Regionalentwicklung Neckarschleifen“ gegründet. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, das Förderprogramm Regionalbudget zu nutzen. Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Seit 2025 liegt die Förderung auf Landesebene.

Logo der Regionalentwicklung Neckarschleifen e.V. mit stilisierten grünen Wiesen und einem blauen Fluss. In der Mitte befinden sich lila Trauben, die die Weinbau-Region symbolisieren. Der Text darunter lautet „Regionalentwicklung Neckarschleifen e.V.“.

Der Verein fördert investive Projekte zum Erhalt der Weinsteillagen entsprechend der Ziele des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts „ILEK- Neckarschleifen“ aus den Themenfeldern 

  • Steillagenweinbau als kulturelles Erbe und Imageträger der Region: Steillagenweine profilieren
  • die Wein-Kultur-Landschaft Neckarschleifen als Erlebnisraum und Tourismusdestination ausbauen
  • Weinbergterrassen mit neuer Zukunft – innovative Nutzungen und Perspektiven für brachfallende Steillagen
  • das Kulturerbe als Gemeinschaftsaufgabe – Bewusstsein schaffen und Partner finden.

Ideen für neuen Aufruf gesucht

Wer Ideen für großartige und innovative Projekte hat, die dem Erhalt oder der Förderung der wertvollen Kulturlandschaft der terrassierten Weinsteillagen dienen, kann sich um Fördermittel bewerben. Bewerben können sich alle juristischen und natürlichen Personen, die im ILE-Gebiet ihren Geschäftssitz haben beziehungsweise wohnen.

Das ILE-Gebiet erstreckt sich auf die nachfolgenden Mitgliedskommunen: Benningen am Neckar, Besigheim, Bönnigheim, Freiberg am Neckar, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Lauffen am Neckar, Mundelsheim und Walheim. 

Insgesamt stehen rund 167.000 Euro Fördermittel zur Verfügung

Die Projekte mit einer Netto-Investitionssumme zwischen 2.500 Euro und 20.000 Euro müssen im Jahr 2026 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von rund 167.000 Euro zur Verfügung. 

Einsendeschluss für den Antrag ist der 08.01.2026 (Eingang bei der Geschäftsstelle). Der Antrag muss die Projektbeschreibung und eine grobe Kostenschätzung enthalten. Der Antrag muss zwingend per E-Mail (regionalentwicklung-neckarschleifen[at]landkreis-ludwigsburg.de) eingereicht werden. 

Genehmigungen anderer Behörden, Angebote sowie eine detaillierte Kostenschätzung müssen bis 02.02.2026 bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Geschäftsstelle des Vereins. 

Dieser ist telefonisch von Montag bis Donnerstag, jeweils vormittags erreichbar unter Tel. 07141 144-43365 oder per E-Mail an      
regionalentwicklung-neckarschleifen[at]landkreis-ludwigsburg.de 

Internet: www.landkreis-ludwigsburg.de/regionalentwicklung-neckarschleifen