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Versammlungsrecht

Sicherheit & Ordnung

Allgemeine Informationen

Eine Versammlung unter freiem Himmel ist nach dem Versammlungsgesetz 48 Stunden vor deren öffentlicher Bekanntgabe anzumelden.

Zuständig sind die Großen Kreisstädte einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften oder das Landratsamt Ludwigsburg für alle anderen Ortschaften im Landkreis Ludwigsburg.

Kontakt

Herr Gerwing
Tel.: 07141 144-42719
Telefax: 07141 144-59311

Kreispolizeiangelegenheiten

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