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Versammlungsrecht

Sicherheit & Ordnung

Allgemeine Informationen

Eine Versammlung unter freiem Himmel ist nach dem Versammlungsgesetz 48 Stunden vor deren öffentlicher Bekanntgabe anzumelden.

Zuständig sind die Großen Kreisstädte einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften oder das Landratsamt Ludwigsburg für alle anderen Ortschaften im Landkreis Ludwigsburg.

Anmeldeformular

Gebührenerhebung ab dem 01.01.2025

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der neuen Gebührenverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg ab dem 01.01.2025 für die Erstellung von Anmeldeverfügungen mit Auflagen eine Gebühr erhoben wird.
Die Gebühr beläuft sich auf 50,00 € bis 150,00 €. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand.

Kontakt

Frau Scheerle
Tel.: 07141 144 - 42234
Telefax an den Geschäftsteil:
07141 144-59311

Kreispolizeiangelegenheiten

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