Versammlungsrecht
Sicherheit & Ordnung
Allgemeine Informationen
Eine Versammlung unter freiem Himmel ist nach dem Versammlungsgesetz 48 Stunden vor deren öffentlicher Bekanntgabe anzumelden.
Zuständig sind die Großen Kreisstädte einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften oder das Landratsamt Ludwigsburg für alle anderen Ortschaften im Landkreis Ludwigsburg.
Anmeldeformular
Gebührenerhebung ab dem 01.01.2025
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der neuen Gebührenverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg ab dem 01.01.2025 für die Erstellung von Anmeldeverfügungen mit Auflagen eine Gebühr erhoben wird.
Die Gebühr beläuft sich auf 50,00 € bis 150,00 €. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand.