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Versammlungsrecht

Sicherheit & Ordnung

Allgemeine Informationen

Eine Versammlung unter freiem Himmel ist nach dem Versammlungsgesetz 48 Stunden vor deren öffentlicher Bekanntgabe anzumelden.

Zuständig sind die Großen Kreisstädte einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften oder das Landratsamt Ludwigsburg für alle anderen Ortschaften im Landkreis Ludwigsburg.

Anmeldeformular

Kontakt

Frau Scheerle
Tel.: 07141 144 - 42234
Telefax an den Geschäftsteil:
07141 144-59311

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