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Umsatzsteuerbefreiung für Laientheater, Volksmusik, Musikschulen und Privatmusikerzieher

Nach § 4 Nr. 20 und Nr. 21 Umsatzsteuergesetz

Zuständige Stellen:

Zuständig sind die Großen Kreisstädte einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften oder das Landratsamt Ludwigsburg für alle anderen Ortschaften im Landkreis Ludwigsburg.

Kontakt

Frau Ostrowicki
Tel.: 07141 144-42373

Kreispolizeiangelegenheiten