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Umsatzsteuerbefreiung für Laientheater, Volksmusik, Musikschulen und Privatmusikerzieher

Nach § 4 Nr. 20 und Nr. 21 Umsatzsteuergesetz

Laientheater, Orchester, Chöre und Solistinnen und Solisten der Volksmusik aus dem Laienmusikbereich sowie Musikschulen und Privatmusikerzieher können auf Antrag eine Bescheinigung für das Finanzamt erhalten, damit nach § 4 Nr. 20 und Nr. 21 UStG eine Befreiung von der Umsatzsteuer erfolgen kann.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Qualifikation der Musiklehrer/innen
  • ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Qualifikation der Musiklehrer/innen (z.B. Studienabschlusszeugnis)
  • Bestätigung von Schülern, dass sie Musikunterricht erhalten um sich auf einen musikalischen Beruf vorzubereiten

Zuständige Stellen:

Zuständig sind die Großen Kreisstädte einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften oder das Landratsamt Ludwigsburg für alle anderen Ortschaften im Landkreis Ludwigsburg.

Kontakt

Frau Alt
Tel.: 07141 144-42163

Telefax an den Geschäftsteil:
07141 144-59311

Kreispolizeiangelegenheiten