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Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse

Ausländische Fahrerlaubnisse (Nicht-EU)

Führerscheine, die in einem Land ausgestellt wurden, das nicht zu den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, berechtigen ab der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes im Bundesgebiet, noch 6 Monate zum Führen eines Kraftfahrzeuges.

Hinweis: Der Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis ist rechtzeitig vor Ablauf der 6-monatigen Frist zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung dieser Anträge ggf. längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Ersterteilung und Erweiterung
  • Personalausweis oder Reisepass oder ein sonstiges Ausweisdokument
  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • ausländischer Führerschein in Kopie
  • Ersteinreisedaten von der zuständigen Ausländerbehörde

Der Antrag kann in den Briefkasten der

  • Fahrerlaubnisbehörde Ludwigsburg
  • Außenstelle Besigheim
  • Außenstelle Vaihingen an der Enz

eingeworfen werden. Außerdem ist die Antragstellung bei dem Rathaus der Wohnsitzgemeinde (ausgenommen Stadt Ludwigsburg) möglich.

Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe im Kreishaus Ludwigsburg oder den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz möglich.