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Personenbeförderung, Taxi, Mietwagen

im Landkreis Ludwigsburg

Personenbeförderung

Wer eine gewerbliche Personenbeförderung betreiben möchte, benötigt dafür eine Genehmigung (Konzession). Der Antrag ist beim Fachbereich Nahverkehr des Landratsamts zu stellen. Um eine sichere und zuverlässige Beförderung der Fahrgäste zu gewährleisten, muss ein Antragsteller Nachweise über seine fachliche Eignung, seine Zuverlässigkeit und seine finanzielle Leistungsfähigkeit vorlegen. Bei Interesse an einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung kontaktieren Sie uns bitte (Kontaktdaten siehe rechts).

Gewerbliche Personenbeförderungen können als Linien- oder Gelegenheitsverkehr durchgeführt werden.

Linienverkehr

Voraussetzung für einen Linienverkehr ist eine regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. In der Regel gibt es dazu einen Fahrplan.
Darunter fallen nicht nur der Linienbusverkehr, sondern auch Bürgerbusse oder Sonderformen des Linienverkehrs (z.B.  Beförderung von Theaterbesuchern oder Marktfahrten).

Gelegenheitsverkehr

Taxen

  • Taxen werden in größeren Städten in der Regel an Taxistandplätzen für Laufkunden bereitgehalten. Selbstverständlich ist auch eine telefonische Buchung möglich.
  • Bereithaltung der Taxen und die Ordnung auf den Taxiplätzen ist in der Kreistaxiordnung geregelt.
  • Taxen müssen nach einem festgelegten Tarif fahren. Der Fahrpreis richtet sich nach der Taxitarif-Verordnung des Landkreises. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Fahrtziel außerhalb des Landkreises Ludwigsburg liegt, z.B. bei Flughafenfahrten. Dann kann der Fahrpreis frei verhandelt werden.

Mietwagen

  • Mietwagen im personenbeförderungsrechtlichen Sinn sind Fahrzeuge mit Chauffeur und nicht zu verwechseln mit sogenannten "Mietwagen für Selbstfahrer", die über Autovermietungen erhältlich sind.
  • Mietwagen müssen vom Kunden immer bestellt werden und stehen Laufkunden nicht zur Verfügung. Der Fahrpreis ist grundsätzlich frei zu vereinbaren. 

Reisebusse

  • Reisebusverkehre können als Ausflugsfahrten, Ferienzielreiseverkehr oder als Mietomnibusse genehmigt werden.
  • Bei Ausflugsfahrten und Ferienzielreiseverkehr gibt der Busunternehmer den Ablauf der Fahrt vor.
  • Bei Mietomnibussen handelt es sich um Fahrzeuge, die von Gruppen für eigene Zwecke angemietet werden, z.B. für den Schulausflug.

Kontakt

Fachbereich Nahverkehr

Tel. 07141 144-42341
Fax 07141 144-59321
Personenbefoerderung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Landratsamt

Allgemeine Öffnungszeiten

WochentagZeiten
Montag - Freitag8:30 - 12:00 Uhr
Montag    13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag    13:30 - 18:00 Uhr

Alle weiteren Öffnungszeiten, auch die der einzelnen Fachbereiche, finden Sie hier.