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Was Sie mitbringen müssen

Hinweis

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass

  • diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt, oder
  • diese Person aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis die Haltereigenschaft für dieses Fahrzeug erfüllen kann.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ferner die Zustimmung des bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese Zustimmung muss schriftlich erklärt werden. Entsprechend sind bei der Zulassung auch die Ausweise der Erziehungsberechtigten vorzulegen (eine Fotokopie ist ausreichend).

Zulassungsvorgänge

Erfahren Sie hier, welche unterlagen Sie jeweils für die unterschiedlichen Zulassungsvorgänge mitbringen müssen.