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E-Kennzeichen

Information über das E-Kennzeichen

Gut zu wissen

Das E-Kennzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) legt fest, welche Fahrzeuge als elektrisch betriebene Fahrzeuge zu klassifizieren sind und dadurch Bevorrechtigungen z.B. Parkerleichterung erhalten düfen.

Ausgestaltung des E-Kennzeichens

Die Ausgestalung des Kennzeichens erfolgt analog zum sogenannten H-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) mit dem Unterschied, dass statt dem Buchstaben "H" der Buchstube "E" hinter der Erkennungsnummer anzufügen ist. Bei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen erfolgt die Kennzeichnung auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens, bei den Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen immer direkt hinter der Erkennungsnummer. Das E-Kennzeichen kann auch mit grünen Kennzeichen kombiniert werden.

Fahrzeugart

Fahrzeuge der Klassen M1, N1, N2, L3e, L4e, L5e und L7e kommen für das E-Kennzeichen in Frage. Hierbei erfolgt die Identifizierung anhand der Angabe der Kraftstoffart/Energiequelle in Feld 10 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Insbesondere sind dies:

  • reine Batterie-Elektrofahrzeuge
  • von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (Plug-in)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge

Antrag auf Zuteilung

Notwendige Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • das Kennzeichen

    In vielen Fällen ist auch die Vorlage der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) erforderlich. Bei manchen Fahrzeugen ist eine eindeutige Zuordnung durch die Zulassungsbehörde nicht möglich, weshalb ein entsprechender Nachweis erbracht werden musss. Dieser Nachweis kann entweder ein Gutachten einer Prüforganisation oder eine Herstellerbescheinigung sein.

    Fahrzeug aus anderen Staaten

    Fahrzeuge aus anderen Staaten können die Zuteilung einer "E-Plakette" beantragen.

    Der Antragsteller hat die Voraussetzungen nachzuweisen:

      • Zulassungsbescheinigung Teil I
      • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder
      • Sonstige geeignete Unterlagen

        Hinweis: Die Plakette ist gut sichtbar am Heck des Fahrzeugs anzubringen.

        Gebühr

        E-Kennzeichen (je nach Vorgang) bei 27,80 € bis 49,50 € (z.B. ist eine Umkennzeichnung erforderlich, wenn die mögliche Anzahl der Zahl der Stellen auf dem Kennzeichen durch das zusätzliche "E" erschöpft ist).
        E-Plakette (für andere Staaten) bei 11,00 €