Umtausch des Fahrerlaubnisdokuments
Info zum vorgezogenen Umtausch von Führerscheinen
Bund und Länder haben ein bis 2033 währendes Stufenmodell beschlossen. Demnach müssen Führerscheine, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind, bis spätestens 19.01.2025 umgetauscht sein. Der Stufenplan ist nach dem Alter der Führerscheininhaber gestaffelt - beginnend mit den Jahrgängen 1953 bis 1958, für die eine Umtauschfrist bis 19.01.2022 gilt. Für die Führerscheininhaber ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheine sieht der Bundesratsbeschluss von 2026 bis 2033 gestaffelte Umtauschfristen nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.
Um die Massen an Umtauschanträgen bewältigen zu können und Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, empfehlen wir, Ihren Führerschein erst entsprechend Ihrer Frist nach dem Stufenplan umzutauschen. (Umtauschfristen)
Wie kann ich den neuen EU-Kartenführerschein beantragen?
Der Antrag auf Umtausch in den neuen EU-Kartenführerschein kann in einem verschlossen Umschlag per Post an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet oder in den Briefkasten des Landratsamtes Ludwigsburg sowie den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz eingeworfen werden.
Ebenso kann der Antrag über das Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde gestellt werden
Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe im Kreishaus Ludwigsburg oder den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
- 1 biometrisches Lichtbild
- bisheriger Führerschein in Kopie
- gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
Welches Formular wird benötigt?
Was ist bei Besitz der alten Fahrerlaubnisklasse 2 zu beachten?
Führerscheine der ehemaligen Klasse 2 gelten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und verlieren danach ihre Gültigkeit. Führerscheininhaber, die zum 01.01.1999 bereits 50 Jahre oder älter waren, konnten von der Fahrerlaubnis der Klasse 2 noch bis zum 31.12.2000 Gebrauch machen.
Um die heute der Klasse 2 entsprechenden Klassen wieder bzw. weiterhin zu aktivieren, ist ein seperater Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung der entsprechenden Klassen zu stellen!