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Informationen zur Schlüsselzahl 96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 verbunden werden. Mit einer im Führerschein eingetragenen Schlüsselzahl 96 ist der Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu führen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkomibination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Falle des "Begleiteten Fahrens ab 17" 17 Jahre.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 bedarf es einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden. Die Fahrerschulung kann in einer Fahrschule absolviert werden.

Wo und wann kann man einen Antrag auf Eintrag der Schlüsselzahl 96 stellen?

Der Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B 96 kann in einem verschlossen Umschlag per Post an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet oder in den Briefkasten des Landratsamtes Ludwigsburg sowie den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz eingeworfen werden.

Ebenso kann der Antrag über das Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde gestellt werden

Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe im Kreishaus Ludwigsburg oder den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz möglich.

Wenn Sie noch nicht im Besitz der Klasse B sind, reichen Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit Ihrem Antrag auf Ersterteilung der Klasse B ein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Name der Fahrschule
  • Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV ( kann nachgereicht werden)