Begleitetes Fahren ab 17
Die Fahrerlaubnis Klasse B oder BE kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erteilt werden. Der Inhaber darf allerdings nur in Begleitung einer namentlich bekannten Person ein Kraftfahrzeug führen.
Der reguläre Führerschein wird dann mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ausgehändigt.
Wo und wann kann man einen Antrag auf BF17 stellen?
Der Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 kann in einem verschlossen Umschlag per Post an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet oder in den Briefkasten des Landratsamtes Ludwigsburg sowie den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz eingeworfen werden.
Ebenso kann der Antrag über das Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde gestellt werden
Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe im Kreishaus Ludwigsburg oder den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz möglich.
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter von 17 Jahren und nur mit Zustimmung der/ des Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 1 biometrisches Lichtbild
- Sehtest
- Teilnahmebescheinigung an einem Kurs in Erster Hilfe
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Name der Fahrschule
Welche Voraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen?
Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein und darf beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht mehr als 1 Punkt eingetragen haben!