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Begleitetes Fahren ab 17

Die Fahrerlaubnis Klasse B oder BE kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erteilt werden. Der Inhaber darf allerdings nur in Begleitung einer namentlich bekannten Person ein Kraftfahrzeug führen.

Der reguläre Führerschein wird dann mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ausgehändigt.

Wo und wann kann man einen Antrag auf BF17 stellen?

Der Antrag kann in den Briefkasten der

  • Fahrerlaubnisbehörde Ludwigsburg
  • Außenstelle Besigheim
  • Außenstelle Vaihingen an der Enz

eingeworfen werden. Außerdem ist die Antragstellung bei dem Rathaus der Wohnsitzgemeinde (ausgenommen Stadt Ludwigsburg) möglich.

Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe im Kreishaus Ludwigsburg oder den Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz möglich.

Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren und nur mit Zustimmung beider Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Im Falle eines alleinigen Sorgerechts ist ein Nachweis erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • 1 biometrisches Lichtbild 
  • Sehtest
  • Teilnahmebescheinigung an einem Kurs in Erster Hilfe
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Name der Fahrschule
  • Beiblatt für Begleitpersonen

Welche Voraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen?

Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein und darf beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht mehr als 1 Punkt eingetragen haben!