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Wohnen / Unterbringung

Asyl und Flüchtlingsarbeit

Oberstes Ziel ist es, die durch das Land zugewiesenen Asylbewerber angemessen und entsprechend ihren Schutzbedürfnissen unterzubringen.

Der Landkreis Ludwigsburg ist dabei als untere Aufnahmebehörde zuständig für die vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern.

Die vorläufige Unterbringung durch die Stadt- und Landkreise ist die zweite Stufe im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung nach der Erstaufnahme durch das Land Baden-Württemberg. Im Sinne einer dezentralen und integrationsfreundlichen Verteilung werden in nahezu allen Städten und Gemeinden im Landkreis Unterkünfte betrieben.

Die Unterbringung erfolgt hierbei regelmäßig in Gemeinschaftsunterkünften, in welche Asylbewerber für die Dauer ihres Asylverfahrens, längstens jedoch für 24 Monate, untergebracht werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsteils Unterbringung Asyl betreuen und verwalten die Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises, planen neue Unterkünfte und steuern sämtliche betriebswirtschaftliche Vorgänge. Das Hausmeisterteam betreut die Unterkünfte vor Ort. Darüber hinaus erfolgt von hier die Verteilung der Flüchtlinge auf die Landkreiskommunen im Wege der Anschlussunterbringung.

Derzeit sucht der Landkreis Ludwigsburg keine weiteren Unterkünfte, da auf absehbare Zeit ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Für die Anschlussunterbringung durch die Städte und Gemeinden werden in vielen Fällen noch Objekte gesucht. Sollten Sie Wohnraum für Flüchtlinge anbieten wollen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Kontakt:

Ihre Ansprechpartner im Geschäftsteil Unterbringung Asyl finden Sie hier.