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Abwasser

Im Landkreis Ludwigsburg

Mit der Benutzung von Wasser fällt in der Regel auch Abwasser an. Dieses wird unterschieden in 

  • häusliches Abwasser, das nach Gebrauch im Haushalt über die Ortskanalisation der Kläranlage zufließt, 
  • gewerbliches Abwasser, das nach Gebrauch entweder ebenfalls in die Ortskanalisation gelangt oder nach Reinigung in einer Betriebskläranlage direkt in ein Gewässer eingeleitet wird,
  • landwirtschaftliches Abwasser (Jauche, Gülle) und
  • Niederschlagswasser sowie
  • Flüssigkeiten die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelt werden.

Abwasser darf in ein Gewässer nur eingeleitet werden, wenn es nach dem Stand der Technik gereinigt wurde. Ziel der sehr hohen Qualitätsanforderung, ist eine möglichst geringe Gewässerbelastungen zu erreichen.

Die Reinigungsleistung der kommunalen Kläranlagen konnte über Jahrzehnte stetig verbessert werden. In einer modernen Kläranlage werden heute über 95 % der Schadstoffe aus dem Abwasser entfernt.

Kläranlagen im Landkreis Ludwigsburg

Zulassungen

Wer Abwasser in ein Gewässer einleiten will, benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Erlaubnisfrei ist unter bestimmten Voraussetzungen die Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser, zum Beispiel von privaten (nicht gewerblichen) Dach- und Hofflächen. Die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Versickerung/Verdunstung/Rückhalt) hilft das Grundwasser anzureichern und die Kanalisation zu entlasten. Sie ist somit auch ein Beitrag zur Kosten- und Gebührensenkung im Abwasserbereich.

Abwasserabgabe

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer, ist unter bestimmten Voraussetzungen, eine Abgabe zu entrichten. Die amtlichen Vordrucke für die sogenannte Abwasserabgabe sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg eingestellt.