Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-0
Fax: 07141 144-396
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Montag: 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 18:00 Uhr
Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Sprechzeiten an. Diese finden Sie hier.
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Fördermöglichkeiten über die Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg (LPR Teil A)
Die Verträge dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen der Tier- und Pflanzenwelt unter besonderer Berücksichtigung gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten sowie der Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Erholungswert. Unterschieden wird dabei in:
für Landwirte zur Ausgleichsleistung bei der Umwandlung von intensiv landwirtschaftlich genutzten Grünland-/Ackerflächen in extensiv genutzte Grünland-/Ackerflächen. Das bedeutet, dass die Maßnahmen auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen erfolgen. Die Bewirtschafter müssen das Nutzungsrecht für die Vertragsflächen während der gesamten Vertragsdauer besitzen.
werden zur Pflege von nicht landwirtschaftlich nutzbaren Flächen wie beispielsweise Feuchtgebieten, Hecken, oder trockenwarmen Säumen gegen Vergütung abgeschlossen. Diese können mit Landwirten, Vereinen, Privatpersonen oder Pflegeunternehmen als Dienstleistern abgeschlossen werden.
Für den Abschluss der Verträge müssen die Vertragsflächen innerhalb eines Schutzgebietes (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal, FFH- oder Vogelschutzgebiet, Biotop , Naturpark) oder innerhalb abgegrenzten Projektgebieten liegen. Die Laufzeit der Verträge beträgt jeweils fünf Jahre, wobei ebenfalls einjährige Verträge möglich sind.
Naturschutzmaßnahmen von Kommunen, Vereinen und Privatpersonen können insbesondere im Rahmen von einjährigen Einzelanträgen nach der Landschaftspflegerichtlinie (Teil B) gefördert werden.