Sprungziele

Immissionsschutz

Im Landkreis Ludwigsburg

Allgemeines

Das Ziel der Immissionsschutzbehörde liegt darin, die Menschen und die Umwelt vor schädlichen Immissionen, wie z.B. Abgase, Gerüche und Lärm zu schützen.

Die Immissionsschutzbehörde ist für Anlagen aus den verschiedensten Bereichen zuständig:

  • chemische Betriebe
  • metallverarbeitende Betriebe
  • Betriebe im Bereich "Bau, Steine, Erden"
  • Entsorgungs- und Recyclingbetriebe
  • Leder- und Textilbetriebe
  • holzbe- und verarbeitende Betriebe
  • Windenergieanlagen
  • Heizkraftwerke
  • Biogasanlagen
  • u.v.m.

Dabei werden Genehmigungen mit Umweltschutzauflagen erteilt, Anordnungen zur Sanierung mangelhafter Anlagen verfügt und Bußgelder gegen Umweltsünder verhängt. Die Immissionsschutzbehörde wird in fachtechnischer Hinsicht vom Fachbereich Gewerbeaufsicht unterstützt.

Eine weitere Aufgabe ist die Bearbeitung von Umweltbeschwerden, wie Rauch-, Geruchs- und Lärmbeschwerden. Eine Ausnahme stellen die Beschwerden über Baustellen dar, diese werden vom Fachbereich Gewerbeaufsicht bearbeitet.

Im Übrigen können sich je nach Art der Beschwerde andere Zuständigkeiten ergeben.

Beschwerden, die auf menschliches Verhalten zurückgehen, vor allem im Bereich der Freizeitbetätigungen (z.B. Grillen), sind regelmäßig auf privatrechtlichem Wege abzuhandeln. Ggf. können auch örtliche Vorschriften bestehen, z.B. Polizeiverordnungen der Gemeinden oder sonstige ordnungsrechtliche Regelungen.

Kontakt

Landratsamt Ludwigsburg

Geschäftsteil Immissionsschutz
Gänsfußallee 8
71636 Ludwigsburg
Immissionsschutz

Öffnungszeiten

Immissionsschutz

Öffnungszeiten Fachbereich 20 - Bauen und Immissionsschutz

Sie können uns jederzeit zu den Sprechzeiten besuchen.

Wir empfehlen aber, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass die für Sie zuständige Mitarbeiterin bzw. der für Sie zuständige Mitarbeiter keine anderen Termine hat.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Probleme und Fragen im Rathaus Ihrer Gemeinde anzusprechen.

Die Bauverständigen Frau Binnig, Frau Juhl und Frau Köster haben dienstags, Frau Marquardt und Frau Seefeld mittwochs in den Gemeinden, in denen sie zuständig sind, Sprechzeiten eingerichtet.

Da diese Sprechzeiten variabel sind, bitten wir, diese kurz vorher mit den Bauverständigen oder bei der Gemeinde abzuklären.

WochentagZeiten
Montag - Freitag08.30 - 12.00 Uhr
Montag13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag13.30 - 18.00 Uhr