Immissionsschutz
Im Landkreis Ludwigsburg
Allgemeines
Das Ziel der Immissionsschutzbehörde liegt darin, die Menschen und die Umwelt vor schädlichen Immissionen, wie z.B. Abgase, Gerüche und Lärm zu schützen.
Die Immissionsschutzbehörde ist für Anlagen aus den verschiedensten Bereichen zuständig:
- chemische Betriebe
- metallverarbeitende Betriebe
- Betriebe im Bereich "Bau, Steine, Erden"
- Entsorgungs- und Recyclingbetriebe
- Leder- und Textilbetriebe
- holzbe- und verarbeitende Betriebe
- Windenergieanlagen
- Heizkraftwerke
- Biogasanlagen
- u.v.m.
Dabei werden Genehmigungen mit Umweltschutzauflagen erteilt, Anordnungen zur Sanierung mangelhafter Anlagen verfügt und Bußgelder gegen Umweltsünder verhängt. Die Immissionsschutzbehörde wird in fachtechnischer Hinsicht vom Fachbereich Gewerbeaufsicht unterstützt.
Eine weitere Aufgabe ist die Bearbeitung von Umweltbeschwerden, wie Rauch-, Geruchs- und Lärmbeschwerden. Eine Ausnahme stellen die Beschwerden über Baustellen dar, diese werden vom Fachbereich Gewerbeaufsicht bearbeitet.
Im Übrigen können sich je nach Art der Beschwerde andere Zuständigkeiten ergeben.
Beschwerden, die auf menschliches Verhalten zurückgehen, vor allem im Bereich der Freizeitbetätigungen (z.B. Grillen), sind regelmäßig auf privatrechtlichem Wege abzuhandeln. Ggf. können auch örtliche Vorschriften bestehen, z.B. Polizeiverordnungen der Gemeinden oder sonstige ordnungsrechtliche Regelungen.