Klimaschutzgesetze des Landes
Erneuerbare Energien spielen insbesondere bei Gebäuden eine wichtige Rolle. Folgendes gilt es zu beachten:
Für Bestandswohngebäude
Nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes (EWärmeG) müssen für bestehende Wohngebäude ab 01.07.2015 mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs des Wohngebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt oder der Wämeenergiebedarf um mindestens 15 Prozent reduziert werden, wenn die zentrale Heizanlage ausgetauscht wird. Der Bauherr bzw. ein Sachkundiger nach § 20 müssen bestätigen, dass die Anforderungen dieses Gesetzes erfüllt werden. Dieser Nachweis ist dem Landratsamt Ludwigsburg spätestens 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizanlage unaufgefordert vorzulegen.
Die Nachweisformulare und weitere Informationen finden Sie hier.
Für Neubauten
Nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG) gilt die Pflicht zur Aufbringung einer Photovoltaikanlage seit dem 01.01.2022 für Nichtwohngebäude und seit dem 01.05.2022 auch für Wohngebäude. Näheres regelt die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPfVo).
Zum Nachweis ist dem Landratsamt Ludwigsburg eine Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammregister gemäß § 8 Abs. 4 der Marktstammdatenregisterverordnung, spätestens 12 Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens zu übersenden.
Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sieht verschiedene Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung vor:
- beim Neubau von Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2022)
- beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022)
- bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (ab 1. Januar 2023)
- beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen (ab 1. Januar 2022)
Das Umweltministerium hat im Oktober 2021 die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung erlassen, die die Bestimmungen der Photovoltaik-Pflichten beim Neubau von Gebäuden, grundlegenden Dachsanierungen und Parkplätzen konkretisiert.
Weitere Informationen: