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Sozialberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Soziales

Soziale Beratung (Informations- und Beratungsgespräch) nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) – Anmeldung für Prostituierte

Seit 01.07.2017 gilt das Prostituiertenschutzgesetz. Prostituierte müssen ihre Tätigkeit persönlich anmelden. Die Ausübung der Prostitution bleibt weiterhin grundsätzlich erlaubnisfrei. Notwendig ist aber eine verpflichtende Anmeldung, zu der eine gesundheitliche Beratung sowie ein Informations- und Beratungsgespräch gehören.

Prostituierte erhalten im Rahmen der sozialen Beratung Informationen zu ihren Rechten und Pflichten, zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen sowie zu gesundheitlichen und sozialen Angeboten.

Zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Zusätzlich wird auf Wunsch eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) ausgestellt. Die Prostituierten müssen die Anmeldebescheinigung und den Nachweis über die gesundheitliche Beratung bei ihrer Arbeit bei sich tragen. Das Ausstellen der Bescheinigungen ist im Landkreis Ludwigsburg kostenfrei.

Die Beratungsgespräche - nur nach telefonischer Vereinbarung - finden in der Hindenburgstraße 30, Ebene 1, Zimmer 130, statt.
Über das Postfach der Virtuellen Poststelle können Sie der Beratungsstelle ProstSchG im Landratsamt Nachrichten auf einem sicheren und verschlüsselten Weg übersenden.

Für Fragen rund um das Informations- und Beratungsgespräch wenden Sie sich an Frau Fischer.

Informationen zur gesundheitlichen Beratung erhalten Sie hier.

Kontakt und Terminvereinbarung

Sozialberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Frau Fischer
(Dienstag bis Donnerstag)
Tel.: 07141 144-42133
Prostituiertenschutzgesetz

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