Sprungziele

Beistand-, Pfleg-, Vormundschaften Beurkundungen, Auskunft Sorgeregister

Im Landkreis Ludwigsburg

Beistandschaften

Für alle Eltern, die ihr Kind oder ihre Kinder im Haushalt betreuen, wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf freiwilliger Basis nach schriftlicher Antragstellung für die Festellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche der Kinder die Hilfe des Jugendamtes im Rahmen einer Beistandschaft in Anspruch zu nehmen. Durch diese Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Die Beendigung der Beistandschaft kann jederzeit ebenfalls durch schriftliche Erklärung des betreuenden Elternteils erfolgen.

Beratung

Selbstverständlich können Sie sich auch ohne den Wunsch, eine Beistandschaft einrichten zu lassen, an das Jugendamt wenden. Im Rahmen einer Beratung sind wir Ihnen bei der Klärung von Fragen in folgenden Bereichen behilflich:

  • Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung
  • Unterhaltsgeltendmachung
  • Rechtliche Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht
  • Hier insbesondere Fragen zur Möglichkeit der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Falle nicht miteinander verheirateter Eltern
  • Namensrecht
  • Abstammungsrecht

Beurkundung

Die Sachbearbeiter/innen des Geschäftsteils sind als bestellte Urkundsbeamte berechtigt u. a. in folgenden Fällen Beurkundungen vorzunehmen:

  • Vaterschaftsanerkennungen mit den entsprechenden Zustimmungserklärungen
    Online-Antrag
  • Mutterschaftsanerkennungen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sorgeerklärungen
    Hier handelt es sich um die nach dem Gesetz notwendigen Erklärungen der Eltern, wenn nicht miteinander verheiratete Eltern eines Kindes die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen.
    Online-Antrag

Vormundschaften

Besteht für ein minderjähriges Kind keine gesetzliche Vertretung, ordnet das zuständige Familiengericht eine Vormundschaft an. In diesem Fall wird nicht nur für einen bestimmten Aufgabenbereich die elterliche Sorge übertragen, der Vormund erhält die volle elterliche Sorge und wird damit gesetzlicher Vertreter des Kindes. Zum Vormund kann auch das Jugendamt bestellt werden, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht.
Eine Vormundschaft wird z.B. in folgenden Fällen angeordnet:

  • Entzug der elterlichen Sorge
  • Tod der gemeinsamem sorgeberechtigten Eltern bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils
  • Ruhen der elterlichen Sorge (z.B. im Adoptionsverfahren oder bei Verhinderung der Eltern wegen nicht bekanntem Aufenthalt)

Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Sind und waren die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht miteinander verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht herbeigeführt, kann die Mutter auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten. Diese Auskunft ist kostenfrei.

Online-Antrag

Zuständigkeiten

Leitung und Sekretariat

ZimmernrArbeitsbereichNachname, Vorname

Telnr.

07141

18Geschäftsteilleitung - Vormund- und PflegschaftenHerr Späth144- 48228
116Geschäftsteilleitung - BeistandschaftenFrau Klenk144- 45116
113SekretariatFrau Aslan144- 45113

SachbearbeiterInnen

ZimmernrArbeitsbereich

Telnr.

07141

126A - Bal144- 45126
145Bam - Bera, Ki - Kle144- 45199
145Berb - Bz144- 42537
144C - Dir144- 42769
111Dis - Hal144- 45111
112Ham - Kap144- 45112
117Kaq - Kh, Sp - Vin144- 42765
118Klf - Mag144- 43226
126Mah - Moq144- 45137
119Mor - Q144- 45119
116R - Rief144- 45116
120Rieg - So144- 45147
131Vio - Z144- 42773
121Vormund Herr Colceriu144- 45152
121Vormund Herr Büttner144- 45121
125Vormund Frau Haas144- 45125
125Vormund Frau Pawlik144- 42961
115Vormund Herr Kotzar144- 45115
114Vormund Frau Jung144- 45155
225Vormund Herr Strasser144- 45207
225Vormund Frau Dziubas-Crimi144- 45243
147Koordinierung Herr Nied144- 43536

Die Zuständigkeit für die bestellten Amtsvormundschaften und Pflegschaften werden nicht nach Zuordnung des Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes vorgenommen. Die Zuständigkeit für die einzelnen Vormundschaften/Pflegschaften werden entsprechend im Verwaltungssekretariat vorgehalten.  

Wichtiger Hinweis:
In unserem Geschäftsteil sind einige Teilzeitkräfte beschäftigt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese SachbearbeiterInnen nicht während der gesamten Geschäftszeiten erreichen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Wartezeiten für sich vermeiden können, wenn Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.

Außenstelle Vaihingen

Die genannten Dienstleistungen bieten wir für die Bürgerinnen und Bürger im Raum Vaihingen a. d. Enz in unserer Außenstelle Franckstrasse 20 an.

Die Zuständigkeiten sind hier nach dem Wohnort des Kindes aufgeteilt: 

ZimmernrArbeitsbereichName

Telnr.

07141

18Geschäftsteilleitung Pflege-/VormundschaftenHerr Späth144- 48228

19

Sekretariat 

144- 48229

32Beistandschaften Oberriexingen, Sachsenheim, SersheimFrau Storck144- 48236
33Beistandschaften Vaihingen, Beistandschaften EberdingenFrau Wolf144- 48243
34VormundschaftenFrau Seitz144- 48244
34VormundschaftenN.N. 

Wichtiger Hinweis:
In unserem Geschäftsteil sind einige Teilzeitkräfte beschäftigt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese SachbearbeiterInnen nicht während der gesamten Geschäftszeiten erreichen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Wartezeiten für sich vermeiden können, wenn Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.