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Beistand-, Pfleg-, Vormundschaften Beurkundungen, Auskunft Sorgeregister

Im Landkreis Ludwigsburg

Beistandschaften

Für alle Eltern, die ihr Kind oder ihre Kinder im Haushalt betreuen, wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf freiwilliger Basis nach schriftlicher Antragstellung für die Festellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche der Kinder die Hilfe des Jugendamtes im Rahmen einer Beistandschaft in Anspruch zu nehmen. Durch diese Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Die Beendigung der Beistandschaft kann jederzeit ebenfalls durch schriftliche Erklärung des betreuenden Elternteils erfolgen.

Beratung

Selbstverständlich können Sie sich auch ohne den Wunsch, eine Beistandschaft einrichten zu lassen, an das Jugendamt wenden. Im Rahmen einer Beratung sind wir Ihnen bei der Klärung von Fragen in folgenden Bereichen behilflich:

  • Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung
  • Unterhaltsgeltendmachung
  • Rechtliche Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht
  • Hier insbesondere Fragen zur Möglichkeit der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Falle nicht miteinander verheirateter Eltern
  • Namensrecht
  • Abstammungsrecht

Beurkundung

Die Sachbearbeiter/innen des Geschäftsteils sind als bestellte Urkundsbeamte berechtigt u. a. in folgenden Fällen Beurkundungen vorzunehmen:

  • Vaterschaftsanerkennungen mit den entsprechenden Zustimmungserklärungen
    Online-Antrag
  • Mutterschaftsanerkennungen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sorgeerklärungen
    Hier handelt es sich um die nach dem Gesetz notwendigen Erklärungen der Eltern, wenn nicht miteinander verheiratete Eltern eines Kindes die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen.
    Online-Antrag

Amtsvormundschaften

Besteht für ein minderjähriges Kind keine gesetzliche Vertretung, ordnet das zuständige Familiengericht eine Vormundschaft an. In diesem Fall wird nicht nur für einen bestimmten Aufgabenbereich die elterliche Sorge übertragen, der Vormund erhält die volle elterliche Sorge und wird damit gesetzlicher Vertreter des Kindes. Zum Vormund kann auch das Jugendamt bestellt werden, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht.
Eine Vormundschaft wird z.B. in folgenden Fällen angeordnet:

  • Entzug der elterlichen Sorge
  • Tod der gemeinsamem sorgeberechtigten Eltern bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils
  • Ruhen der elterlichen Sorge (z.B. im Adoptionsverfahren oder bei Verhinderung der Eltern wegen nicht bekanntem Aufenthalt)

Ehrenamtliche Vormundschaften

Wollen Sie Zukunft mitgestalten? Werden Sie ehrenamtlicher Vormund!

Junge Menschen, deren Eltern aus verschiedenen Gründen ihr Sorgerecht nicht ausüben können, brauchen eine gesetzliche Vertretung (Vormundin/Vormund), die sich besonders für sie einsetzt und sie als Bezugsperson rechtlich und persönlich begleitet.

Ehrenamtliche Vormünder kümmern sich u. a. um:

- eine adäquate Unterbringung
- schulische Angelegenheiten
- die Klärung von medizinischen Angelegenheit von erheblicher Bedeutung
- die Regelung finanzieller Angelegenheiten
- die Korrespondenz mit den Ämtern
Darüber hinaus soll der persönliche Kontakt mit den jungen Menschen nicht zu kurz kommen.

Wir erwarten von Ihnen:

- Bereitschaft für ein kontinuierliches, verantwortungsvolles, u. U. langjähriges Engagement
- eine wertschätzende, vorurteilsfreie Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen
- Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt und anderen Institutionen
- Offenheit und Kritikfähigkeit
- Durchhaltevermögen auch in schwierigen Situationen
- zeitliche Ressourcen
- ein einwandfreies Führungszeugnis
- gesicherte finanzielle Verhältnisse

Bei diesem Engagement handelt es sich um die umfassende Begleitung von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigen Lebensphasen. Wenn Sie ein verantwortungsvolles und sinnstiftendes Engagement mit fachlicher Begleitung suchen und gerne die Biografien von jungen Menschen mitgestalten, dann haben Sie durch dieses Ehrenamt die Möglichkeit, das Leben mit all seinen Facetten kennen zu lernen.

Eine einführende Schulung durch qualifizierte Referentinnen und Referenten und eine regelmäßige fachliche und persönliche Begleitung durch Fachkräfte des Jugendamts ist gewährleistet. Wir unterstützen Sie gerne!

Ansprechpartner

Peter Nied
Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich 40 – Kinder, Jugend und Familie
Koordinierung Vormundschaften
Hindenburgstraße 30
71638 Ludwigsburg

Tel.Nr.: 07141 144-43536
Fax:     07141 144-59972
Mail: Peter.Nied[at]landkreis-ludwigsburg.de

Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Sind und waren die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht miteinander verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht herbeigeführt, kann die Mutter auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten. Diese Auskunft ist kostenfrei.

Online-Antrag:

Zuständigkeiten

Leitung und Sekretariat

ZimmernrArbeitsbereichNachname, Vorname

Telnr.

07141

18Geschäftsteilleitung - Pfleg- und VormundschaftenHerr Späth144- 48228
116Geschäftsteilleitung - BeistandschaftenFrau Klenk144- 45116
113SekretariatFrau Aslan144- 45113

SachbearbeiterInnen

ZimmernrArbeitsbereich

Telnr.

07141

126A - Bai144- 45126
145Baj - Ber, Ki - Kle144- 45199
145Bes - Can & Sf - Stf144- 42537
144Cao - Dom144- 42769
111Don - Hah        144- 45111
112Haj - J144- 45112
117Ka - Kh, Ste - Vn144- 42765
118Klf - Mad144- 43226
126Mae - Moq144- 45137
119Mor - Q144- 45119
116R - Rh144- 45116
120Ri - Sez144- 45147
131Vo - Z144- 42773
121Vormund Herr Büttner144- 45121
121Vormund Herr Colceriu144- 45152
225Vormundin Frau Dziubas-Crimi144- 45243
125Vormundin Frau Haas144- 45125
120Vormundin Frau Heider-Sossinka144- 42859
115Vormundin Frau Lang144- 43318
125Vormund Herr Lüllwitz144- 43393
115Vormundin Frau Pawlik144- 42961
225Vormund Herr Strasser144- 45207
147Koordinierung Herr Nied144-43536

Die Zuständigkeit für die bestellten Amtsvormundschaften und Pflegschaften werden nicht nach Zuordnung des Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes vorgenommen. Die Zuständigkeit für die einzelnen Vormundschaften/Pflegschaften werden entsprechend im Verwaltungssekretariat vorgehalten.  

Wichtiger Hinweis:
In unserem Geschäftsteil sind einige Teilzeitkräfte beschäftigt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese SachbearbeiterInnen nicht während der gesamten Geschäftszeiten erreichen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Wartezeiten für sich vermeiden können, wenn Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.

Außenstelle Vaihingen

Die genannten Dienstleistungen bieten wir für die Bürgerinnen und Bürger im Raum Vaihingen a. d. Enz in unserer Außenstelle Franckstrasse 20 an.

Die Zuständigkeiten sind hier nach dem Wohnort des Kindes aufgeteilt: 

ZimmernrArbeitsbereichName

Telnr.

07141

18Geschäftsteilleitung Pfleg-/VormundschaftenHerr Späth144- 48228

19

SekretariatFrau Schwarz

144- 48229

32Beistandschaften Oberriexingen, Sachsenheim, SersheimFrau Storch144- 48236
33Beistandschaften Vaihingen, Eberdingen, Löchgau und FreudentalFrau Wolf144- 48243
34VormundinFrau Blankenhorn144- 42420
32VormundinFrau Heer144- 43106
32VormundinFrau Mertz144- 42895
34VormundinFrau Seitz144- 48244

Wichtiger Hinweis:
In unserem Geschäftsteil sind einige Teilzeitkräfte beschäftigt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese SachbearbeiterInnen nicht während der gesamten Geschäftszeiten erreichen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Wartezeiten für sich vermeiden können, wenn Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.