Beistand-, Pfleg-, Vormundschaften Beurkundungen, Auskunft Sorgeregister
Im Landkreis Ludwigsburg
Beistandschaften
Für alle Eltern, die ihr Kind oder ihre Kinder im Haushalt betreuen, wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf freiwilliger Basis nach schriftlicher Antragstellung für die Festellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche der Kinder die Hilfe des Jugendamtes im Rahmen einer Beistandschaft in Anspruch zu nehmen. Durch diese Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Die Beendigung der Beistandschaft kann jederzeit ebenfalls durch schriftliche Erklärung des betreuenden Elternteils erfolgen.
Beratung
Selbstverständlich können Sie sich auch ohne den Wunsch, eine Beistandschaft einrichten zu lassen, an das Jugendamt wenden. Im Rahmen einer Beratung sind wir Ihnen bei der Klärung von Fragen in folgenden Bereichen behilflich:
- Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung
- Unterhaltsgeltendmachung
- Rechtliche Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht
- Hier insbesondere Fragen zur Möglichkeit der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Falle nicht miteinander verheirateter Eltern
- Namensrecht
- Abstammungsrecht
Beurkundung
Die Sachbearbeiter/innen des Geschäftsteils sind als bestellte Urkundsbeamte berechtigt u. a. in folgenden Fällen Beurkundungen vorzunehmen:
- Vaterschaftsanerkennungen mit den entsprechenden Zustimmungserklärungen
Online-Antrag - Mutterschaftsanerkennungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Sorgeerklärungen
Hier handelt es sich um die nach dem Gesetz notwendigen Erklärungen der Eltern, wenn nicht miteinander verheiratete Eltern eines Kindes die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen.
Online-Antrag
Vormundschaften
Besteht für ein minderjähriges Kind keine gesetzliche Vertretung, ordnet das zuständige Familiengericht eine Vormundschaft an. In diesem Fall wird nicht nur für einen bestimmten Aufgabenbereich die elterliche Sorge übertragen, der Vormund erhält die volle elterliche Sorge und wird damit gesetzlicher Vertreter des Kindes. Zum Vormund kann auch das Jugendamt bestellt werden, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht.
Eine Vormundschaft wird z.B. in folgenden Fällen angeordnet:
- Entzug der elterlichen Sorge
- Tod der gemeinsamem sorgeberechtigten Eltern bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils
- Ruhen der elterlichen Sorge (z.B. im Adoptionsverfahren oder bei Verhinderung der Eltern wegen nicht bekanntem Aufenthalt)
Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Sind und waren die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht miteinander verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht herbeigeführt, kann die Mutter auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten. Diese Auskunft ist kostenfrei.
Zuständigkeiten
Leitung und Sekretariat
Zimmernr | Arbeitsbereich | Nachname, Vorname | Telnr. 07141 |
---|---|---|---|
18 | Geschäftsteilleitung - Vormund- und Pflegschaften | Herr Späth | 144- 48228 |
116 | Geschäftsteilleitung - Beistandschaften | Frau Klenk | 144- 45116 |
113 | Sekretariat | Frau Aslan | 144- 45113 |
SachbearbeiterInnen
Zimmernr | Arbeitsbereich | Telnr. 07141 |
---|---|---|
126 | A - Bal | 144- 45126 |
145 | Bam - Bera, Ki - Kle | 144- 45199 |
145 | Berb - Bz | 144- 42537 |
144 | C - Dir | 144- 42769 |
111 | Dis - Hal | 144- 45111 |
112 | Ham - Kap | 144- 45112 |
117 | Kaq - Kh, Sp - Vin | 144- 42765 |
118 | Klf - Mag | 144- 43226 |
126 | Mah - Moq | 144- 45137 |
119 | Mor - Q | 144- 45119 |
116 | R - Rief | 144- 45116 |
120 | Rieg - So | 144- 45147 |
131 | Vio - Z | 144- 42773 |
121 | Vormund Herr Colceriu | 144- 45152 |
121 | Vormund Herr Büttner | 144- 45121 |
125 | Vormund Frau Haas | 144- 45125 |
125 | Vormund Frau Pawlik | 144- 42961 |
115 | Vormund Herr Kotzar | 144- 45115 |
114 | Vormund Frau Jung | 144- 45155 |
225 | Vormund Herr Strasser | 144- 45207 |
225 | Vormund Frau Dziubas-Crimi | 144- 45243 |
147 | Koordinierung Herr Nied | 144- 43536 |
Die Zuständigkeit für die bestellten Amtsvormundschaften und Pflegschaften werden nicht nach Zuordnung des Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes vorgenommen. Die Zuständigkeit für die einzelnen Vormundschaften/Pflegschaften werden entsprechend im Verwaltungssekretariat vorgehalten.
Wichtiger Hinweis:
In unserem Geschäftsteil sind einige Teilzeitkräfte beschäftigt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese SachbearbeiterInnen nicht während der gesamten Geschäftszeiten erreichen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Wartezeiten für sich vermeiden können, wenn Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.
Außenstelle Vaihingen
Die genannten Dienstleistungen bieten wir für die Bürgerinnen und Bürger im Raum Vaihingen a. d. Enz in unserer Außenstelle Franckstrasse 20 an.
Die Zuständigkeiten sind hier nach dem Wohnort des Kindes aufgeteilt:
Zimmernr | Arbeitsbereich | Name | Telnr. 07141 |
---|---|---|---|
18 | Geschäftsteilleitung Pflege-/Vormundschaften | Herr Späth | 144- 48228 |
19 | Sekretariat | 144- 48229 | |
32 | Beistandschaften Oberriexingen, Sachsenheim, Sersheim | Frau Storck | 144- 48236 |
33 | Beistandschaften Vaihingen, Beistandschaften Eberdingen | Frau Wolf | 144- 48243 |
34 | Vormundschaften | Frau Seitz | 144- 48244 |
34 | Vormundschaften | N.N. |
Wichtiger Hinweis:
In unserem Geschäftsteil sind einige Teilzeitkräfte beschäftigt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese SachbearbeiterInnen nicht während der gesamten Geschäftszeiten erreichen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Wartezeiten für sich vermeiden können, wenn Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.