Beistand-, Pfleg-, Vormundschaften Beurkundungen, Auskunft Sorgeregister
Im Landkreis Ludwigsburg
Beistandschaften
Für alle Eltern, die ihr Kind oder ihre Kinder im Haushalt betreuen, wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf freiwilliger Basis nach schriftlicher Antragstellung für die Festellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche der Kinder die Hilfe des Jugendamtes im Rahmen einer Beistandschaft in Anspruch zu nehmen. Durch diese Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Die Beendigung der Beistandschaft kann jederzeit ebenfalls durch schriftliche Erklärung des betreuenden Elternteils erfolgen.
Beratung
Selbstverständlich können Sie sich auch ohne den Wunsch, eine Beistandschaft einrichten zu lassen, an das Jugendamt wenden. Im Rahmen einer Beratung sind wir Ihnen bei der Klärung von Fragen in folgenden Bereichen behilflich:
- Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung
- Unterhaltsgeltendmachung
- Rechtliche Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht
- Hier insbesondere Fragen zur Möglichkeit der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Falle nicht miteinander verheirateter Eltern
- Namensrecht
- Abstammungsrecht
Beurkundung
Die Sachbearbeiter/innen des Geschäftsteils sind als bestellte Urkundsbeamte berechtigt u. a. in folgenden Fällen Beurkundungen vorzunehmen:
- Vaterschaftsanerkennungen mit den entsprechenden Zustimmungserklärungen
Online-Antrag - Mutterschaftsanerkennungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Sorgeerklärungen
Hier handelt es sich um die nach dem Gesetz notwendigen Erklärungen der Eltern, wenn nicht miteinander verheiratete Eltern eines Kindes die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen.
Online-Antrag
Amtsvormundschaften
Besteht für ein minderjähriges Kind keine gesetzliche Vertretung, ordnet das zuständige Familiengericht eine Vormundschaft an. In diesem Fall wird nicht nur für einen bestimmten Aufgabenbereich die elterliche Sorge übertragen, der Vormund erhält die volle elterliche Sorge und wird damit gesetzlicher Vertreter des Kindes. Zum Vormund kann auch das Jugendamt bestellt werden, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht.
Eine Vormundschaft wird z.B. in folgenden Fällen angeordnet:
- Entzug der elterlichen Sorge
- Tod der gemeinsamem sorgeberechtigten Eltern bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils
- Ruhen der elterlichen Sorge (z.B. im Adoptionsverfahren oder bei Verhinderung der Eltern wegen nicht bekanntem Aufenthalt)
Ehrenamtliche Vormundschaften
Wollen Sie Zukunft mitgestalten? Werden Sie ehrenamtlicher Vormund!
Junge Menschen, deren Eltern aus verschiedenen Gründen ihr Sorgerecht nicht ausüben können, brauchen eine gesetzliche Vertretung (Vormundin/Vormund), die sich besonders für sie einsetzt und sie als Bezugsperson rechtlich und persönlich begleitet.
Ehrenamtliche Vormünder kümmern sich u. a. um:
- eine adäquate Unterbringung
- schulische Angelegenheiten
- die Klärung von medizinischen Angelegenheit von erheblicher Bedeutung
- die Regelung finanzieller Angelegenheiten
- die Korrespondenz mit den Ämtern
Darüber hinaus soll der persönliche Kontakt mit den jungen Menschen nicht zu kurz kommen.
Wir erwarten von Ihnen:
- Bereitschaft für ein kontinuierliches, verantwortungsvolles, u. U. langjähriges Engagement
- eine wertschätzende, vorurteilsfreie Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen
- Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt und anderen Institutionen
- Offenheit und Kritikfähigkeit
- Durchhaltevermögen auch in schwierigen Situationen
- zeitliche Ressourcen
- ein einwandfreies Führungszeugnis
- gesicherte finanzielle Verhältnisse
Bei diesem Engagement handelt es sich um die umfassende Begleitung von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigen Lebensphasen. Wenn Sie ein verantwortungsvolles und sinnstiftendes Engagement mit fachlicher Begleitung suchen und gerne die Biografien von jungen Menschen mitgestalten, dann haben Sie durch dieses Ehrenamt die Möglichkeit, das Leben mit all seinen Facetten kennen zu lernen.
Eine einführende Schulung durch qualifizierte Referentinnen und Referenten und eine regelmäßige fachliche und persönliche Begleitung durch Fachkräfte des Jugendamts ist gewährleistet. Wir unterstützen Sie gerne!
Ansprechpartner
Peter Nied
Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich 40 – Kinder, Jugend und Familie
Koordinierung Vormundschaften
Hindenburgstraße 30
71638 Ludwigsburg
Tel.Nr.: 07141 144-43536
Fax: 07141 144-59972
Mail: Peter.Nied[at]landkreis-ludwigsburg.de
Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Sind und waren die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht miteinander verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht herbeigeführt, kann die Mutter auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten. Diese Auskunft ist kostenfrei.
Zuständigkeiten
Leitung und Sekretariat
Zimmernr | Arbeitsbereich | Nachname, Vorname | Telnr. 07141 |
---|---|---|---|
18 | Geschäftsteilleitung - Pfleg- und Vormundschaften | Herr Späth | 144- 48228 |
116 | Geschäftsteilleitung - Beistandschaften | Frau Klenk | 144- 45116 |
113 | Sekretariat | Frau Aslan | 144- 45113 |
SachbearbeiterInnen
Zimmernr | Arbeitsbereich | Telnr. 07141 |
---|---|---|
126 | A - Bai | 144- 45126 |
145 | Baj - Ber, Ki - Kle | 144- 45199 |
145 | Bes - Can & Sf - Stf | 144- 42537 |
144 | Cao - Dom | 144- 42769 |
111 | Don - Hah | 144- 45111 |
112 | Haj - J | 144- 45112 |
117 | Ka - Kh, Ste - Vn | 144- 42765 |
118 | Klf - Mad | 144- 43226 |
126 | Mae - Moq | 144- 45137 |
119 | Mor - Q | 144- 45119 |
116 | R - Rh | 144- 45116 |
120 | Ri - Sez | 144- 45147 |
131 | Vo - Z | 144- 42773 |
121 | Vormund Herr Büttner | 144- 45121 |
121 | Vormund Herr Colceriu | 144- 45152 |
225 | Vormundin Frau Dziubas-Crimi | 144- 45243 |
125 | Vormundin Frau Haas | 144- 45125 |
120 | Vormundin Frau Heider-Sossinka | 144- 42859 |
115 | Vormundin Frau Lang | 144- 43318 |
125 | Vormund Herr Lüllwitz | 144- 43393 |
115 | Vormundin Frau Pawlik | 144- 42961 |
225 | Vormund Herr Strasser | 144- 45207 |
147 | Koordinierung Herr Nied | 144-43536 |
Die Zuständigkeit für die bestellten Amtsvormundschaften und Pflegschaften werden nicht nach Zuordnung des Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes vorgenommen. Die Zuständigkeit für die einzelnen Vormundschaften/Pflegschaften werden entsprechend im Verwaltungssekretariat vorgehalten.
Wichtiger Hinweis:
In unserem Geschäftsteil sind einige Teilzeitkräfte beschäftigt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese SachbearbeiterInnen nicht während der gesamten Geschäftszeiten erreichen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Wartezeiten für sich vermeiden können, wenn Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.
Außenstelle Vaihingen
Die genannten Dienstleistungen bieten wir für die Bürgerinnen und Bürger im Raum Vaihingen a. d. Enz in unserer Außenstelle Franckstrasse 20 an.
Die Zuständigkeiten sind hier nach dem Wohnort des Kindes aufgeteilt:
Zimmernr | Arbeitsbereich | Name | Telnr. 07141 |
---|---|---|---|
18 | Geschäftsteilleitung Pfleg-/Vormundschaften | Herr Späth | 144- 48228 |
19 | Sekretariat | Frau Schwarz | 144- 48229 |
32 | Beistandschaften Oberriexingen, Sachsenheim, Sersheim | Frau Storch | 144- 48236 |
33 | Beistandschaften Vaihingen, Eberdingen, Löchgau und Freudental | Frau Wolf | 144- 48243 |
34 | Vormundin | Frau Blankenhorn | 144- 42420 |
32 | Vormundin | Frau Heer | 144- 43106 |
32 | Vormundin | Frau Mertz | 144- 42895 |
34 | Vormundin | Frau Seitz | 144- 48244 |
Wichtiger Hinweis:
In unserem Geschäftsteil sind einige Teilzeitkräfte beschäftigt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese SachbearbeiterInnen nicht während der gesamten Geschäftszeiten erreichen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Wartezeiten für sich vermeiden können, wenn Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.