Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-0
Fax: 07141 144-396
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Montag: 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 18:00 Uhr
Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Sprechzeiten an. Diese finden Sie hier.
Hier geht es zur Anfahrt zum Landratsamt Ludwigsburg
Folgende Personengruppen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:
Wichtig: Mit der Park-Erleichterung darf nicht auf den für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde reservierten und mit einem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichneten Parkplätzen geparkt werden. Daneben darf dort nicht geparkt werden, wo ein gesetzliches oder ausgeschildertes Haltverbot besteht.
Die Park-Erleichterung erlaubt das Parken u.a. im eingeschränkten Halteverbot und auf den öffentlichen, durch Verkehrszeichen ausgewiesenen Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden.
In Fußgängerzonen darf während der Ladezeiten (Zeiten, in denen die Fußgängerzone zum Be- und Entladen befahren werden darf) geparkt werden, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung sowie in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze, soweit der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
Generell darf die Park-Erleichterung nur in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt in allen Fällen 24 Stunden.
Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg wohnen (siehe Seite Parkerleichterungen für Behinderte), muss der Antrag beim Fachbereich Verkehr des Landkreises Ludwigsburg gestellt werden, sonst im örtlichen Rathaus.
Der Fachbereich Verkehr holt nach Eingang des Antrags eine Stellungnahme beim Fachbereich Versorgungsangelegenheiten ein. Bei neuen Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz kann der Fachbereich Versorgungsangelegenheiten auch direkt eine Bescheinigung erteilen, die dann gemeinsam mit dem Antrag einzureichen ist.
Die Park-Erleichterung wird in der Regel für fünf Jahre erteilt. Für die Ausstellung werden vom Landratsamt Ludwigsburg keine Gebühren erhoben.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachbereich Verkehr beim Landratsamt Ludwigsburg zur Verfügung.
Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich Verkehr
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Frau Wenzler
Tel.: 07141 144-2032
Fax: 07141 144-59932