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Eingliederungshilfe

im Landkreis Ludwigsburg

Leistungen der Eingliederungshilfe verfolgen das Ziel, Menschen mit Behinderung die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Bedarf wird individuell ermittelt. Die Unterstützung kann beispielsweise in Form von Assistenz im Alltag, in unterstützten Wohnformen, bei der Arbeit in Betrieben oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderung erfolgen. Kinder mit Behinderung können z.B. Eingliederungshilfe erhalten, um eine Teilhabe in der Kita oder in der Schule zu ermöglichen. Eine Voraussetzung ist, dass die Person aufgrund von körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung wesentlich in der Teilhabe eingeschränkt ist.

Weitere Informationen aus dem Verfahren rund um die Eingliederungshilfe erhalten Sie hier.

Die Informationen aus dem Verfahren rund um die Eingliederungshilfe erhalten Sie auch in "Leichter Sprache"

Blinde Menschen erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen und Benachteiligungen eine Landesblindenhilfe.

Haben Sie Fragen? EMiL, der Sozialdienst des Landkreises berät bei Fragen rund um Eingliederungshilfe und Rehabilitation. Bei einem Anspruch auf Eingliederungshilfe vermittelt er in geeignete Hilfen und klärt, welche Hilfe in welchem Umfang notwendig ist. Die Beratung kann sowohl im Landratsamt als auch zu Hause oder an einem abgesprochenen Ort stattfinden. Die Ansprechpartner*innen finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen und Anträge erhalten Sie bei den Sachbearbeiter*innen des Geschäftsteils Eingliederungshilfe und Blindenhilfe.

Damit wir Zeit für Sie haben, melden Sie sich bitte für eine persönliche Beratung telefonisch an.