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Fachbereich 24

Gewerbeaufsicht - Philipp Herczeg

Unsere Aufgaben

Arbeitsschutz:

Betriebssicherheitsverordnung, Chemikalien- und Gefahrstoffrechtes, Baustellenverordnung und Arbeitszeitrecht (auch Jugendarbeitsschutzgesetz).

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Gesetz lässt aber eine Vielzahl von Ausnahmen zu, soweit die Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können, etwa für Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehrsbetriebe, Landwirtschaft, usw.

Die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalrecht), insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten der Lkw- und Busfahrer, wird vom Geschäftsteil Zentrale Bußgeldangelegenheiten wahrgenommen.

Umweltschutz:
Lärm-, Staub-, Licht- und Geruchsimmissionen und Erschütterungen, betrieblicher Abwasser- und Abfallentsorgung.

Nachbarschaftsbeschwerden (Lärm, Staub, Geruch, etc. ...) sind zur rechtlichen Vorprüfung zuerst dem Geschäftsteil Immissionsschutz zu übermitteln.

Ausnahme stellen die Beschwerden über Baustellen dar, diese werden vom Fachbereich Gewerbeaufsichtdirekt bearbeitet.

Formulare:
nach dem Arbeitszeitgesetz und viele andere Fachinformationen finden Sie unter www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de.

Für Gewerbean-/ab-/ummeldungen ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

Kontakt

Fachbereich Gewerbeaufsicht

Hindenburgstraße 46
71638 Ludwigsburg

Philipp Herczeg
Fachbereichsleiter

Sekretariat

Tel. 07141 / 144-2006
Fax. 07141 / 144-59924
Gewerbeaufsicht

Postanschrift

Landratsamt Ludwigsburg

Gewerbeaufsicht    
Postfach 760     
71607 Ludwigsburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Fachbereich 24 - Gewerbeaufsicht

Öffnungszeiten nach Vereinbarung.