Fachbereich 24
Gewerbeaufsicht - Helge Reuter
Unsere Aufgaben
Arbeitsschutz:
Betriebssicherheitsverordnung, Chemikalien- und Gefahrstoffrechtes, Baustellenverordnung, Arbeitszeitrecht.
Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt durch den Geschäftsteil Kreispolizeiangelegenheiten.
Die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalrecht), insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten der Lkw- und Busfahrer, wird vom Geschäftsteil Zentrale Bußgeldangelegenheiten wahrgenommen.
Umweltschutz:
Lärm-, Staub-, Licht- und Geruchsimmissionen und Erschütterungen, betrieblicher Abwasser- und Abfallentsorgung.
Nachbarschaftsbeschwerden (Lärm, Staub, Geruch, etc. ...) sind zur rechtlichen Vorprüfung zuerst dem Geschäftsteil Immissionsschutz zu übermitteln.
Ausnahme stellen die Beschwerden über Baustellen dar, diese werden vom Fachbereich Gewerbeaufsichtdirekt bearbeitet.
Formulare:
nach dem Arbeitszeitgesetz und viele andere Fachinformationen finden Sie unter www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de.
Für Gewerbean-/ab-/ummeldungen ist die jeweilige Gemeinde zuständig.