Aufgaben des Landkreises
Kreisverwaltung
Bei den Aufgaben des Landkreises als Gebietskörperschaft ist zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben zu unterscheiden. Das Land kann sich bei den Pflichtaufgaben Weisungsrechte vorbehalten. Dann regelt das Land nicht nur das "Ob", sondern auch das "Wie" der Aufgabenerfüllung. Die Auferlegung von Pflichtaufgaben kann nur durch Gesetz erfolgen. Dabei sind Bestimmungen über die Kostendeckung zu treffen. Als staatliche untere Verwaltungsbehörde nimmt das Landratsamt staatliche Aufgaben wahr. Das Landratsamt ist bei diesen Aufgaben an die Weisungen des Landes gebunden.