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Legehennenbetriebsregister

Im Landkreis Ludwigsburg

Ab dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Stall in Verkehr gebracht werden, für den die zuständige Behörde für die Registrierung von Legehennenbetrieben eine Registriernummer vergeben hat und die mit einem entsprechenden Erzeugercode gestempelt sind.

Registrierungspflichtig sind Betriebe

  • die 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.

Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben, besteht keine Registrierungspflicht.

Dem Erzeugercode auf dem Ei ist neben dem Herkunftbetrieb auch die Haltungsform der Legehennen zu entnehmen.

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