Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-0
Fax: 07141 144-396
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Montag: 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 18:00 Uhr
Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Sprechzeiten an. Diese finden Sie hier.
Hier geht es zur Anfahrt zum Landratsamt Ludwigsburg
Wildschweine, Hausschweine, Einhufer, Dachse und andere fleischfressende Tiere, die Träger von Trichinen sein können, sind nach der Schlachtung bzw. nach der Erlegung durch einen Jäger, auf Trichinen zu untersuchen.
Die Entnahme der Trichinenprobe kann auf zwei Arten erfolgen:
Wildmarken und Wildursprungsscheine können beim Fachbereich Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz angefordert werden.
Trichinenuntersuchungen können bei folgenden amtlichen Tierärzten des Landkreises durchgeführt werden:
Knodel, Hans-Joachim
71665 Vaihingen/Enz
Tel. 07042 / 9 42 40
Fax 07042 / 9 42 45
info[at]tierarztpraxis-am-fuchsloch.de
Bitte wenden Sie sich zur Trichinenuntersuchung bei erlegtem Haarwild an die o.g. amtlichen Tierärzte.
Um aufgrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest einen Anreiz für die verstärkte Bejagung von Wildschweinen zu schaffen, erhebt der Landkreis Ludwigsburg ab dem 01.07.2018 bis auf Weiteres keine Gebühr für die Trichinenuntersuchung der Wildschweine bei den Jagdausübungsberechtigten. Die unten stehende Gebührenregelung für eine Untersuchung während den normalen Dienstzeiten ist ausgesetzt.
Für Trichinenuntersuchungen, die nicht im Zusammenhang mit einer Fleischuntersuchung durchgeführt werden (z.B. bei erlegten Wildschweinen), werden gem. Nr. 3 der Anlage zu § 2 Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs vom 24.11.2020 folgende Gebühren erhoben:
Sofern mehrere Tiere, auch verschiedener Gebührenschuldner, gemeinsam in einem Extra-Ansatz untersucht werden, sind von jedem Gebührenschuldner nur die anteiligen Kosten zu tragen.
Ab 01.09.2022 wurde die Trichinenuntersuchungsstelle in Besigheim geschlossen.
Diese Proben werden in unserem Trichinenuntersuchungslabor in Vaihingen/Enz bzw. in Ludwigsburg untersucht. Die Proben werden von einer zentralen Sammelstelle Montags und Donnerstags um 8.15 Uhr abgeholt. Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann, bitten wir Sie dringend um unbedingte Befolgung folgender Punkte:
1. Wo?
Proben zur Untersuchung auf Trichinen können bis auf weiteres in einen extra dafür vorgesehenen Briefkasten im Eingangsbereich der Tierarztpraxis Großkordt, Keplerstraße 17/1, 74321 Bietigheim-Bissingen eingeworfen werden. Dieser Briefkasten ist deutlich mit „ABGABE TRICHINENPROBEN“ gekennzeichnet.
2. Wie?
Die Verpackung und Abgabe der Proben muss hygienisch einwandfrei erfolgen. Hierzu sind die Proben inklusive Wildmarke in einen ersten Plastikbeutel zu verpacken. Dieser verschlossene Beutel ist in einen zweiten, sauberen Beutel zu verpacken und zu verschließen (verschließbarer Gefrierbeutel). Der Gefrierbeutel ist gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein in ein Briefcouvert (DIN A 5) zu verbringen, das Couvert ist zu verschließen und mit Ihrem Absender zu versehen und mit „Trichinenuntersuchungsstelle“ zu kennzeichnen und in den Briefkasten einzuwerfen.
3. Wann?
Der Briefkasten ist nicht gekühlt! Ein Einwurf in den Briefkasten ist somit AUSSCHLIESSLICH Sonntags abends bis spätestens Montag früh 08.00 Uhr bzw. mittwochs abends bis spätestens Donnerstag 08.00 Uhr möglich.
4. Wie werde ich informiert?
Damit Sie über das Ergebnis der Untersuchung informiert werden können geben Sie bitte unbedingt (falls vorhanden) eine Fax Nummer bzw. Emailadresse an, an die wir den Befund senden können. Eine Vereinbarung über Uhrzeit (wie z.B. „falls Sie bis zu einer Uhrzeit von uns nichts hören ist das Tier frei“) IST NICHT MÖGLICH!!!! Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, über die Sie Montags und Donnerstags erreichbar sind! Sie werden per Fax oder Email über das Ergebnis spätestens montags nachmittags bzw. donnerstags nachmittags über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Sollten Sie keine Faxnummer oder Emailadresse besitzen melden Sie sich bitte bereits jetzt im Vorfeld unter der Telefonnummer 07141/144-2031 während der Dienstsprechzeiten!
5. Wann werden Proben nicht untersucht?
Proben OHNE beigefügten Wildursprungsschein werden nicht untersucht!
Proben, die einem Wildursprungsschein nicht zuzuordnen sind (vergessene Wildmarke, Nummer der Wildmarke nicht auf Wildursprungsschein vermerkt) werden nicht untersucht.
Nicht untersuchungsfähige Proben (wegen zu langer Verweildauer im Briefkasten verdorben) werden nicht untersucht!
Gefrorene Proben werden nicht untersucht (keine Untersuchungsfähigkeit).