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Trichinenuntersuchung

Fleischhygiene

Regelung für Feiertage, Briefkästen Besigheim und Veterinäramt:
Sollte ein Feiertag auf die üblichen Abholungstage (Mo und Do) der Trichinenbriefkästen fallen, so findet die Leerung jeweils am Folgetag statt. Daher wird darum gebeten, die Proben in diesem Fall erst Montag- bzw. Donnerstagabend (bis spätestens Dienstag oder Freitag 8 Uhr) einzuwerfen. Auch hier gilt: Kein abendlicher Einwurf bei Frostgefahr.

Allgemeine Information

Wildschweine, Hausschweine, Einhufer, Dachse und andere fleischfressende Tiere, die Träger von Trichinen sein können, sind nach der Schlachtung bzw. nach der Erlegung durch einen Jäger, auf Trichinen zu untersuchen.

Die Entnahme der Trichinenprobe kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Durch das amtliche Fleischbeschaupersonal des Landratsamtes; in diesen Fällen wird der Tierkörper mit dem entsprechenden Stempel gekennzeichnet. 
  • Bei Wild: Durch den hierfür geschulten und beauftragten Jagdausübungsberechtigten bei den von ihm selbst erlegten Wildschweinen. Dabei ist stets eine Wildursprungsmarke einzuziehen und die Probe muss von einem Wildursprungsschein begleitet sein.

Wildmarken und Wildursprungsscheine können beim Fachbereich Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz angefordert werden.

Trichinenuntersuchungsstellen

1. Untersuchungsstelle:

Praxis Dr. Manfred Neubacher, Gaswerkstrasse 3, 74336 Brackenheim
Tel.: 07135/3660

Untersuchungszeit:jeweils montags
Abgabe der Proben in der Praxis:montags zwischen 08.30 Uhr und 09.30 Uhr
Einwurf in den Briefkasten der Praxis:nicht bei Frostgefahr

Rücklauf Wildursprungsschein:
Direkte Rückgabe bei persönlicher Abgabe
Postalische Zusendung durch Beifügen eines frankierten und adressierten Rückumschlages
Abholung in Praxis

2. Untersuchungsstelle

Tierarztpraxis Am Fuchsloch, Steinbeisstr. 63, 71665 Vaihingen an der Enz
Tel.: 07042 /94240

Untersuchungszeit:wöchentlich montags und donnerstags
Abgabe der Proben in der Praxis:täglich ab 08.00 – 12.00 Uhr oder 14.30 – 18.00 Uhr

Wichtig: Abgabe montags und donnerstags bis spätestens 10. 00 Uhr, wenn am gleichen Tag noch untersucht werden soll.

Rücklauf Wildursprungsschein:
Direkte Rückgabe bei persönlicher Abgabe
Postalische Zusendung durch Beifügen eines frankierten und adressierten
Rückumschlages
Abholung in Praxis

3. Untersuchungsstelle:

Untersuchungsstelle Am Wasen, Abgabe Veterinäramt Ludwigsburg, Hindenburgstraße 20/3, 71638 Ludwigsburg
Tel. 07141/1442031

Untersuchungszeit:jeweils montags
Abgabe der Proben im Veterinäramt:montags bis spätestens 10.00 Uhr

Rücklauf Wildursprungsschein:
Postalische Zusendung durch das Veterinäramt

Informationen zum Einwurf von Trichinenproben an den zentralen Abgabestelle (Briefkästen an der Zulassungsstelle in Besigheim und am Veterinäramt in Ludwigsburg)

Neben der Abgabe von Trichinenproben an den Untersuchungsstellen besteht ebenso die Möglichkeit, Trichinenproben an folgenden zentralen Abgabestellen (Briefkästen) einzuwerfen. 

Ab dem 01.03.2023 werden die zentralen Abgabestellen Briefkästen an der Zulassungsstelle Besigheim, Kronenstraße 1, 74354 Besigheim sowie am Veterinäramt des Landratsamtes Ludwigsburg, Hindenburgstraße 20/3 71638 Ludwigsburg in Betrieb genommen.

Briefkasten an der Zulassungsstelle Besigheim
Kronenstraße 1, 74354 Besigheim

Einwurf in den Briefkasten an der Zulassungsstelle:Sonntag abends (abends nicht bei Frostgefahr!)
bis spätestens Montag 08.00 Uhr.
 Mittwoch abends (abends nicht bei Frostgefahr!)
bis spätestens Donnerstag 08.00 Uhr.

Briefkasten am Veterinäramt in Ludwigsburg
Hindenburgstraße 20/3, 71638 Ludwigsburg

Einwurf in den Briefkasten
am Veterinäramt:
Sonntag abends (abends nicht bei Frostgefahr!) bis spätestens Montag 08.00 Uhr.
 Mittwoch abends (abends nicht bei Frostgefahr!) bis spätestens Donnerstag 08.00 Uhr

Rücklauf Wildursprungsschein:
Postalische Zusendung durch Beifügen eines frankierten und adressierten Rückumschlages

Regeln zur Abgabe der Trichinenproben über die zentralen Sammelstellen

Proben werden montags und donnerstags von einem Kurierdienst um 08.30 Uhr abgeholt. Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann bitten wir Sie dringend um unbedingte Befolgung folgender Punkte:

1. Wo?

Proben zur Untersuchung auf Trichinen können

a) in einen extra dafür vorgesehenen Briefkasten im Eingangsbereich der Zulassungsstelle Besigheim, Kronenstraße 1, 74354 Besigheim eingeworfen werden. Dieser Briefkasten ist deutlich mit „ABGABE TRICHINENPROBEN“ gekennzeichnet.

b) Ebenso können Proben zur Untersuchung auf Trichinen in einen extra dafür vorgesehenen Briefkasten am Veterinäramt Ludwigsburg, Hindenburgstraße 20/3, 71638 Ludwigsburg abgegeben werden. Dieser Briefkasten ist deutlich mit „ABGABE TRICHINENPROBEN“ gekennzeichnet.

2. Wie?

Die Verpackung und Abgabe der Proben muss hygienisch einwandfrei erfolgen. Hierzu sind die Proben inklusive Wildmarke in einen ersten Plastikbeutel zu verpacken. Dieser verschlossene Beutel ist in einen zweiten, sauberen Beutel zu verpacken und zu verschließen (verschließbarer Gefrierbeutel). Der Gefrierbeutel ist gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein in ein Briefcouvert (DIN A 5) zu verbringen, das Couvert ist zu verschließen und mit Ihrem Absender zu versehen und mit „Trichinenuntersuchungsstelle“ zu kennzeichnen und in den Briefkasten einzuwerfen.

3. Wann?

Der Briefkasten ist nicht gekühlt und nicht isoliert! Ein Einwurf in den Briefkasten ist somit AUSSCHLIESSLICH sonntags abends (nicht bei Frostgefahr) bis spätestens Montag früh 08.00 Uhr bzw. mittwochs abends (nicht bei Frostgefahr) bis spätestens Donnerstag 08.00 Uhr möglich.

4. Wie werde ich informiert?

Damit Sie über das Ergebnis der Untersuchung informiert werden können geben Sie bitte unbedingt eine Fax Nummer bzw. Emailadresse an, an die Ihnen der Befund zugeschickt werden kann. Eine Vereinbarung über Uhrzeit (wie z.B. „falls Sie bis zu einer Uhrzeit von uns nichts hören, ist das Tier frei“) IST NICHT MÖGLICH!!!! Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, über die Sie montags und donnerstags erreichbar sind! Sie werden per Fax oder Email über das Ergebnis spätestens montags Spätnachmittag bzw. donnerstags Spätnachmittag über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Eine telefonische Ergebnismitteilung ist nicht möglich, ausschließlich das schriftliche Ergebnis gilt. Sollten Sie keine Faxnummer oder Emailadresse besitzen teilen Sie uns bitte mit, an wen wir die schriftliche Befundmitteilung zusenden können. Das Ergebnis ist Ihnen zwingend schriftlich mitzuteilen!

5. Wann werden Proben NICHT untersucht?

• Proben OHNE beigefügten Wildursprungsschein werden nicht untersucht!

• Proben, die einem Wildursprungsschein nicht zuzuordnen sind (vergessene Wildmarke, Nummer der Wildmarke nicht auf Wildursprungsschein vermerkt) werden nicht untersucht.

• Nicht untersuchungsfähige Proben (wegen zu langer Verweildauer im Briefkasten verdorben oder gefroren) werden nicht untersucht!

• Gefrorene Proben werden nicht untersucht (keine Untersuchungsfähigkeit)

Gebühren

Aussetzung von Gebühren wegen der Afrikanischen Schweinepest

Um aufgrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest einen Anreiz für die verstärkte Bejagung von Wildschweinen zu schaffen, erhebt der Landkreis Ludwigsburg ab dem 01.07.2018 bis auf Weiteres keine Gebühr für die Trichinenuntersuchung der Wildschweine bei den Jagdausübungsberechtigten. Die unten stehende Gebührenregelung für eine Untersuchung während den normalen Dienstzeiten ist ausgesetzt.

Gebühren

Für Trichinenuntersuchungen, die nicht im Zusammenhang mit einer Fleischuntersuchung durchgeführt werden (z.B. bei erlegten Wildschweinen), werden gem. Nr. 3 der Anlage zu § 2 Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs vom 24.11.2020 folgende Gebühren erhoben:

  • Untersuchung während der üblichen Dienstzeit 3,00 € je Tier
  • Untersuchung auf besonderes Verlangen außerhalb der Dienstzeit 37,23 € je Tier (gesonderter Verdauungsansatz).

Sofern mehrere Tiere, auch verschiedener Gebührenschuldner, gemeinsam in einem Extra-Ansatz untersucht werden, sind von jedem Gebührenschuldner nur die anteiligen Kosten zu tragen.