Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-0
Fax: 07141 144-396
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Montag: 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 18:00 Uhr
Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Sprechzeiten an. Diese finden Sie hier.
Hier geht es zur Anfahrt zum Landratsamt Ludwigsburg
Regelung für Feiertage, Briefkästen Besigheim und Veterinäramt:
Sollte ein Feiertag auf die üblichen Abholungstage (Mo und Do) der Trichinenbriefkästen fallen, so findet die Leerung jeweils am Folgetag statt. Daher wird darum gebeten, die Proben in diesem Fall erst Montag- bzw. Donnerstagabend (bis spätestens Dienstag oder Freitag 8 Uhr) einzuwerfen. Auch hier gilt: Kein abendlicher Einwurf bei Frostgefahr.
Wildschweine, Hausschweine, Einhufer, Dachse und andere fleischfressende Tiere, die Träger von Trichinen sein können, sind nach der Schlachtung bzw. nach der Erlegung durch einen Jäger, auf Trichinen zu untersuchen.
Die Entnahme der Trichinenprobe kann auf zwei Arten erfolgen:
Wildmarken und Wildursprungsscheine können beim Fachbereich Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz angefordert werden.
Praxis Dr. Manfred Neubacher, Gaswerkstrasse 3, 74336 Brackenheim
Tel.: 07135/3660
Untersuchungszeit: | jeweils montags |
Abgabe der Proben in der Praxis: | montags zwischen 08.30 Uhr und 09.30 Uhr |
Einwurf in den Briefkasten der Praxis: | nicht bei Frostgefahr |
Rücklauf Wildursprungsschein:
Direkte Rückgabe bei persönlicher Abgabe
Postalische Zusendung durch Beifügen eines frankierten und adressierten Rückumschlages
Abholung in Praxis
Tierarztpraxis Am Fuchsloch, Steinbeisstr. 63, 71665 Vaihingen an der Enz
Tel.: 07042 /94240
Untersuchungszeit: | wöchentlich montags und donnerstags |
Abgabe der Proben in der Praxis: | täglich ab 08.00 – 12.00 Uhr oder 14.30 – 18.00 Uhr |
Wichtig: Abgabe montags und donnerstags bis spätestens 10. 00 Uhr, wenn am gleichen Tag noch untersucht werden soll.
Rücklauf Wildursprungsschein:
Direkte Rückgabe bei persönlicher Abgabe
Postalische Zusendung durch Beifügen eines frankierten und adressierten
Rückumschlages
Abholung in Praxis
Untersuchungsstelle Am Wasen, Abgabe Veterinäramt Ludwigsburg, Hindenburgstraße 20/3, 71638 Ludwigsburg
Tel. 07141/1442031
Untersuchungszeit: | jeweils montags |
Abgabe der Proben im Veterinäramt: | montags bis spätestens 10.00 Uhr |
Rücklauf Wildursprungsschein:
Postalische Zusendung durch das Veterinäramt
Neben der Abgabe von Trichinenproben an den Untersuchungsstellen besteht ebenso die Möglichkeit, Trichinenproben an folgenden zentralen Abgabestellen (Briefkästen) einzuwerfen.
Ab dem 01.03.2023 werden die zentralen Abgabestellen Briefkästen an der Zulassungsstelle Besigheim, Kronenstraße 1, 74354 Besigheim sowie am Veterinäramt des Landratsamtes Ludwigsburg, Hindenburgstraße 20/3 71638 Ludwigsburg in Betrieb genommen.
Briefkasten an der Zulassungsstelle Besigheim
Kronenstraße 1, 74354 Besigheim
Einwurf in den Briefkasten an der Zulassungsstelle: | Sonntag abends (abends nicht bei Frostgefahr!) bis spätestens Montag 08.00 Uhr. |
Mittwoch abends (abends nicht bei Frostgefahr!) bis spätestens Donnerstag 08.00 Uhr. |
Briefkasten am Veterinäramt in Ludwigsburg
Hindenburgstraße 20/3, 71638 Ludwigsburg
Einwurf in den Briefkasten am Veterinäramt: | Sonntag abends (abends nicht bei Frostgefahr!) bis spätestens Montag 08.00 Uhr. |
Mittwoch abends (abends nicht bei Frostgefahr!) bis spätestens Donnerstag 08.00 Uhr |
Rücklauf Wildursprungsschein:
Postalische Zusendung durch Beifügen eines frankierten und adressierten Rückumschlages
Proben werden montags und donnerstags von einem Kurierdienst um 08.30 Uhr abgeholt. Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann bitten wir Sie dringend um unbedingte Befolgung folgender Punkte:
Proben zur Untersuchung auf Trichinen können
a) in einen extra dafür vorgesehenen Briefkasten im Eingangsbereich der Zulassungsstelle Besigheim, Kronenstraße 1, 74354 Besigheim eingeworfen werden. Dieser Briefkasten ist deutlich mit „ABGABE TRICHINENPROBEN“ gekennzeichnet.
b) Ebenso können Proben zur Untersuchung auf Trichinen in einen extra dafür vorgesehenen Briefkasten am Veterinäramt Ludwigsburg, Hindenburgstraße 20/3, 71638 Ludwigsburg abgegeben werden. Dieser Briefkasten ist deutlich mit „ABGABE TRICHINENPROBEN“ gekennzeichnet.
Die Verpackung und Abgabe der Proben muss hygienisch einwandfrei erfolgen. Hierzu sind die Proben inklusive Wildmarke in einen ersten Plastikbeutel zu verpacken. Dieser verschlossene Beutel ist in einen zweiten, sauberen Beutel zu verpacken und zu verschließen (verschließbarer Gefrierbeutel). Der Gefrierbeutel ist gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein in ein Briefcouvert (DIN A 5) zu verbringen, das Couvert ist zu verschließen und mit Ihrem Absender zu versehen und mit „Trichinenuntersuchungsstelle“ zu kennzeichnen und in den Briefkasten einzuwerfen.
Der Briefkasten ist nicht gekühlt und nicht isoliert! Ein Einwurf in den Briefkasten ist somit AUSSCHLIESSLICH sonntags abends (nicht bei Frostgefahr) bis spätestens Montag früh 08.00 Uhr bzw. mittwochs abends (nicht bei Frostgefahr) bis spätestens Donnerstag 08.00 Uhr möglich.
Damit Sie über das Ergebnis der Untersuchung informiert werden können geben Sie bitte unbedingt eine Fax Nummer bzw. Emailadresse an, an die Ihnen der Befund zugeschickt werden kann. Eine Vereinbarung über Uhrzeit (wie z.B. „falls Sie bis zu einer Uhrzeit von uns nichts hören, ist das Tier frei“) IST NICHT MÖGLICH!!!! Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, über die Sie montags und donnerstags erreichbar sind! Sie werden per Fax oder Email über das Ergebnis spätestens montags Spätnachmittag bzw. donnerstags Spätnachmittag über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Eine telefonische Ergebnismitteilung ist nicht möglich, ausschließlich das schriftliche Ergebnis gilt. Sollten Sie keine Faxnummer oder Emailadresse besitzen teilen Sie uns bitte mit, an wen wir die schriftliche Befundmitteilung zusenden können. Das Ergebnis ist Ihnen zwingend schriftlich mitzuteilen!
• Proben OHNE beigefügten Wildursprungsschein werden nicht untersucht!
• Proben, die einem Wildursprungsschein nicht zuzuordnen sind (vergessene Wildmarke, Nummer der Wildmarke nicht auf Wildursprungsschein vermerkt) werden nicht untersucht.
• Nicht untersuchungsfähige Proben (wegen zu langer Verweildauer im Briefkasten verdorben oder gefroren) werden nicht untersucht!
• Gefrorene Proben werden nicht untersucht (keine Untersuchungsfähigkeit)
Um aufgrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest einen Anreiz für die verstärkte Bejagung von Wildschweinen zu schaffen, erhebt der Landkreis Ludwigsburg ab dem 01.07.2018 bis auf Weiteres keine Gebühr für die Trichinenuntersuchung der Wildschweine bei den Jagdausübungsberechtigten. Die unten stehende Gebührenregelung für eine Untersuchung während den normalen Dienstzeiten ist ausgesetzt.
Für Trichinenuntersuchungen, die nicht im Zusammenhang mit einer Fleischuntersuchung durchgeführt werden (z.B. bei erlegten Wildschweinen), werden gem. Nr. 3 der Anlage zu § 2 Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs vom 24.11.2020 folgende Gebühren erhoben:
Sofern mehrere Tiere, auch verschiedener Gebührenschuldner, gemeinsam in einem Extra-Ansatz untersucht werden, sind von jedem Gebührenschuldner nur die anteiligen Kosten zu tragen.