News
Weitere Informationen zu der neuen Personalmarketingkampagne finden Sie unter: Personalmarketingkampagne des Landratsamts ist gestartet: Landratsamt Ludwigsburg
Hier gelangen Sie zur Homepage: www.grossesvor.de
]]>Wissen ist die Grundlage wirksamer Prävention
Ein zentrales Anliegen des Fachtags war es, die Teilnehmenden für mögliche Täterstrategien zu sensibilisieren. Denn diese richten sich nicht nur gegen einzelne Kinder und Jugendliche, sondern können auch darauf abzielen, Schutzmechanismen einer gesamten Institution zu umgehen.
Sozialdezernent Vavouras betonte in seinem Grußwort die gemeinsame Verantwortung für den Kinderschutz: „Kinderschutz beginnt auch dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen, aufmerksam sind und sich im Zweifel Unterstützung holen.“ Er ermutigte die ehrenamtlich Engagierten, Warnsignale ernst zu nehmen, Fragen zu stellen und bei Bedarf fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Mit einem Zitat von Albert Schweitzer unterstrich er die Bedeutung jedes einzelnen Beitrags: „Das Wenige, das du tun kannst, ist viel.“
Schutzkonzepte im Vereinsalltag leben
Ein weiterer Schwerpunkt war die Bedeutung von Schutzkonzepten. Sie helfen Vereinen, Risiken zu erkennen, Verantwortlichkeiten zu klären und verbindliche Regeln für den Umgang miteinander zu etablieren. Entscheidend ist dabei, dass ein Schutzkonzept nicht nur auf dem Papier besteht, sondern im Vereinsalltag gelebt wird. Eine Kultur der Achtsamkeit, des Hinsehens und der gemeinsamen Verantwortung ist ein wesentlicher Baustein, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen.
Neben den Fachvorträgen boten Informationsstände Gelegenheit, sich über Unterstützungsangebote zu informieren und mit Fachleuten ins Gespräch zu kommen.
Qualitätsmerkmal Kinderschutz verliehen
Ein weiterer Programmpunkt war die Verleihung des Qualitätsmerkmals Kinderschutz. Bereits zum dritten Mal zeichnete der Landkreis Vereine, Verbände und Kirchengemeinden aus, die sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Die Auszeichnung würdigt das Engagement der Organisationen und macht ihre Bemühungen für den Kinderschutz sichtbar.
Zudem informierte die Koordination Kinderschutz über die künftig mögliche Erneuerung des Qualitätsmerkmals. Die neu entwickelten Kriterien sollen Vereine dabei unterstützen, ihre Kinderschutzarbeit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dabei steht nicht die Erfüllung möglichst vieler formaler Vorgaben im Vordergrund, sondern die Frage, wie Kinderschutz in der jeweiligen Organisation tatsächlich gelebt wird. Der Landkreis unterstützt Vereine darüber hinaus durch Fördermöglichkeiten für einzelne Schulungen zum Kinderschutz.
„Die positive Resonanz zeigt, wie wichtig es ist, ehrenamtlich Engagierte bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen. Denn Kinderschutz darf niemals dem Zufall überlassen werden. Er braucht Wissen, klare Strukturen und Menschen, die hinsehen und Verantwortung übernehmen“, sagt Vavouras.
]]>Ehrenamtliche Ärzteschaft behandelt die Betroffenen
Bei der Sprechstunde übernehmen ehrenamtliche Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte die medizinische Versorgung. Behandelt werden gesundheitliche Beschwerden, mit denen Patientinnen und Patienten grundsätzlich auch eine reguläre Arztpraxis aufsuchen würden. Dazu zählen beispielsweise Atemwegs- und Infektionskrankheiten, Beschwerden im Hals-Nasen-Ohren-Bereich, Unfallfolgen oder Tumorerkrankungen. Die Sprechstunde ist anonym möglich.
„Mit der Sprechstunde schaffen wir ein wichtiges niedrigschwelliges Angebot für Menschen, die aufgrund fehlenden Krankenversicherungsschutzes besondere Hürden beim Zugang zur gesundheitlichen Versorgung haben“, erklärt Dr. Karlin Stark, Dezernentin für Gesundheit und Verbraucherschutz beim Landratsamt. „Die Gründe für die fehlende Versicherung sind vielfältig. Die Betroffenen haben gemeinsam, dass sie Gefahr laufen, medizinisch durchs Raster zu fallen.“
Die Räumlichkeiten werden vom Landratsamt zur Verfügung gestellt. Die Beratungen finden einmal wöchentlich statt, jeweils montags von 16:30 bis 18:30 Uhr.
Gemeinschaftsprojekt von Gesundheitsamt und Wohlfahrtsverbänden
Die Idee für eine solche Anlaufstelle wurde erstmals auf der Kommunalen Gesundheitskonferenz 2025 vorgestellt. Auf der Kommunalen Gesundheitskonferenz 2026 wurde über den aktuellen Planungs- und Projektfortschritt berichtet. Das Konzept orientiert sich unter anderem am bereits bestehenden „Stuttgarter Modell“.
„Die Sprechstunde für Menschen ohne Krankenversicherung ist ein gutes Beispiel dafür, wie Wohlfahrtsverbände, medizinisch Engagierte und der öffentliche Gesundheitsdienst gemeinsam dazu beitragen können, gesundheitliche Teilhabe zu verbessern“, betont Martin Strecker, Geschäftsführer Kreisdiakonieverband Ludwigsburg.
Perspektivisch soll Angebot erweitert werden
Zunächst ist eine Erprobungsphase vorgesehen. Auf Grundlage der Erfahrungen aus der Sprechstunde und des tatsächlichen Bedarfs soll das Angebot anschließend weiterentwickelt werden. Perspektivisch ist beispielsweise eine Ausweitung des Angebots auf zahnmedizinische Versorgung denkbar, wie sie auch im Stuttgarter Modell vorgesehen ist. Darüber hinaus ist angedacht, die Betroffenen zu beraten, wie sie ins Regelsystem zurückkehren können.
Sprechstunde für Menschen ohne Krankenversicherung
Zeit: Montags,16:30 bis 18:30 Uhr
Ort: Gesundheitsamt Ludwigsburg, Hindenburgstr. 20/1, E01 (im Erdgeschoss)
]]>Mit Erfahrung und klaren Zielen
Mit Meier-Diedrich übernimmt nun eine erfahrene Sonderpädagogin die Leitung der Schule am Schlosspark. Zuvor war sie als Sonderschullehrerin an der Bodelschwinghschule Murrhardt tätig, einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. In den vergangenen Jahren leitete sie die Frühberatungsstelle des Oberen Murrtals.
„In den letzten Jahren konnte ich umfassende Erfahrungen in der Beratung, Begleitung und Unterstützung von Kindern und Familien sammeln sowie meine organisatorischen und fachlichen Kompetenzen weiter vertiefen“, so Meier-Diedrich. „Mein Ziel ist es nun als Rektorin, die Schule am Schlosspark als verlässliche und unterstützende Brücke zwischen Klinik, Kooperationsstellen, Schülerinnen und Schülern, Eltern und den jeweiligen Stammschulen weiterzuentwickeln. Eine enge Zusammenarbeit mit den allgemeinbildenden Schulen, den anderen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und außerschulischen Partnern ist dafür entscheidend.“
]]>Bereits seit Mitte September gelten angepasste Fahrpläne im Schülerverkehr. Nun folgt in einem nächsten Schritt deren Optimierung sowie die Neuordnung des regulären Linienverkehrs.
Linie 459 fährt an allen Tagen bis Kirchheim am Neckar
Seit dem 14. September fährt die Linie 459 bis Kirchheim am Neckar. Ab 12. Oktober wird die Linie auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen bis zum Bahnhof Kirchheim am Neckar verlängert.
Linie 568 künftig zwischen Besigheim und Freudental
Die Linie 568 fährt künftig ausschließlich zwischen Besigheim Bahnhof und Freudental. Der bisherige Linienast in Richtung Ottmarsheim wird von der Linie 573 übernommen. Aufgrund aktueller Bauarbeiten in Freudental kommt es dort vorübergehend zum Ausfall von Haltestellen.
Linie 573 verbindet Besigheim, Gemmrigheim und Ottmarsheim
Die Linie 573 übernimmt künftig die direkte Verbindung zwischen Besigheim, Gemmrigheim und Ottmarsheim. Von der Besigheimer Innenstadt fahren die Busse über die B27 zum Bahnhof Kirchheim und anschließend über Gemmrigheim und die Haltestelle Niedere Klinge nach Ottmarsheim.
Am Bahnhof Kirchheim bestehen in der jeweiligen Hauptlastrichtung Anschlüsse von und zu den MEX-Zügen. Der Angebotsumfang orientiert sich am Fahrplan der Linie 568 vor der Sperrung der Neckarbrücke. Montags bis freitags fahren die Busse in den Hauptverkehrszeiten wieder im Halbstundentakt.
Die Haltestellen Neusatz, Amselweg, Adlerweg und Fährgergasse fahren die Busse der Linie 573 künftig nicht mehr an.
Linie 574 endet in Kirchheim am Neckar
Die Linie 574 fährt künftig nur noch zwischen Bönnigheim und dem Bahnhof Kirchheim. Dort besteht weiterhin Anschluss an die MEX-Züge in und aus Richtung Besigheim. Fahrgäste können regelmäßig zwischen den Linien 573 und 574 umsteigen. Die Besigheimer Innenstadt bleibt damit aus Richtung Bönnigheim mit einem Umstieg erreichbar.
Angepasste Linienwege vermeiden unnötige Parallelfahrten
Die Sperrung der Neckarbrücke erfordert weiträumige Umleitungen. Dadurch verlängern sich die Fahrwege deutlich. Um unter diesen Bedingungen weiterhin ein stabiles und wirtschaftlich tragfähiges Busangebot anbieten zu können, wurden die Linienwege überprüft und neu geordnet. Der Schülerverkehr bleibt dabei vollständig erhalten.
Mit der Verkürzung der Linie 574 bis Kirchheim wird ein Parallelverkehr mit der Linie 573 zwischen Kirchheim und Besigheim vermieden. Gleichzeitig bleibt die Verbindung zwischen Bönnigheim und Besigheim mit einem Umstieg bestehen.
Auch die neue Führung der Linie 573 bringt Vorteile: Zwischen Gemmrigheim und Ottmarsheim fahren die Busse auf direkterem Weg über die Haltestelle Niedere Klinge. Dadurch verkürzen sich vor allem für Fahrgäste aus Ottmarsheim die Reisezeiten. Zugleich sollen die Anschlüsse an die MEX-Züge in Kirchheim zuverlässiger erreicht werden.
Anpassung im Schülerverkehr
Die bisherigen Fahrten der Linie 568A zwischen Ottmarsheim und Besigheim werden entsprechend der Neuordnung im regulären Linienverkehr in die Linie 573A integriert. Die bisherige Abfahrt um 7.23 Uhr ab Carl-Benz-Straße beginnt künftig erst um 7.29 Uhr an der Haltestelle Ilsfelder Straße.
Die Verkehrslage und die Pünktlichkeit der Schülerbusse werden weiterhin beobachtet. Aufgrund der langen Umleitungswege bestehen insbesondere zum Schulbeginn kaum noch Möglichkeiten, die Fahrpläne weiter anzupassen. Sollten Busse regelmäßig verspätet am Schulort eintreffen, werden VVS, Aufgabenträger, Schulen und Schulträger gemeinsam weitere Möglichkeiten prüfen.
Vor Fahrtantritt informieren
Trotz des neuen Fahrplankonzepts können die Folgen der Brückensperrung und die längeren Fahrwege weiterhin zu Verspätungen führen. Fahrgäste werden daher gebeten, sich vor Fahrtantritt über ihre Verbindung und die aktuelle Betriebslage zu informieren. Die neuen Fahrpläne sind in der elektronischen Fahrplanauskunft des VVS abrufbar.
Laub und Grünschnitt kann auf Häckselplätzen entsorgt werden
Wer im Herbst besonders viel Laub oder Grünschnitt hat, kann beides kostenlos auf den Häckselplätzen im Landkreis Ludwigsburg abgeben.
Informationen zu den nächstgelegenen Häckselplätzen gibt es im jeweiligen Rathaus oder online unter www.avl-ludwigsburg.de im Bereich „Privatkunden“ und dann „Annahmestellen“.
]]>Weitere Informationen zu unserer Personalmarketingkampagne finden Sie unter: Personalmarketingkampagne des Landratsamts ist gestartet: Landratsamt Ludwigsburg
Hier gelangen Sie zur Homepage: www.grossesvor.de
]]>Die Überschrift kann den Eindruck vermitteln, dass dem Landkreis aufgrund seines Verwaltungshandelns ein hoher finanzieller Schaden entstanden sei. Warum dem nicht so ist, erläutern wir in diesem Faktencheck Finanzen.
Die wichtigste Botschaft
Dem Landkreis Ludwigsburg entsteht kein finanzieller Schaden, jeder Euro und jeder Cent kommt in der Kreiskasse an. Es sind keine Millionen in der Abrechnung der vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten "liegengeblieben", wie Headline und Kommentar suggerieren.
Was sind „Vorgriffszahlungen“?
Vorgriffszahlungen sind ein ‚Vorgriff‘ auf später fällige Zahlungen. Verständlicher wäre, wenn man sie als Abschläge bezeichnen würde. Das Verwaltungsdeutsch des Justizministeriums benennt sie als „Vorgriffszahlungen“.
Bei Vorgriffszahlungen geht es vor allem um den Zeitpunkt, zu dem Geld fließt – in diesem Fall an den Landkreis. Es geht nicht um einen dauerhaften Verzicht auf die Erstattung der tatsächlich anerkannten Kosten. Die Vorgriffszahlung ist also ein Abschlag und keine endgültige Abrechnung.
Wofür gibt es Vorgriffszahlungen?
Es geht in diesem Fall um die Kosten der vorläufigen Unterbringung für Geflüchtete.
Baden-Württemberg hat ein dreistufiges Aufnahmesystem:
- Erstaufnahme durch das Land
- vorläufige Unterbringung durch Stadt- und Landkreise
- anschließend gegebenenfalls Anschlussunterbringung durch Städte und Gemeinden.
Für die vorläufige Unterbringung sind die Stadt- und Landkreise zuständig. Sie organisieren die Unterbringung, dokumentieren Belegung und Kosten.
Da es sich um eine staatliche Aufgabe handelt, erhält der Landkreis das Geld vom Land erstattet. Die Abrechnung inkl. Prüfung mit dem Land ist aufwändig und zieht sich über Jahre hin.
Warum ist die Abrechnung aufwändig?
Die Kosten der vorläufigen Unterbringung setzen sich aus vielen verschiedenen Bestandteilen zusammen:
- Unterbringung und Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Personal- und Verwaltungsaufwand
- Flüchtlingssozialarbeit
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich Gesundheitsaufwendungen
Bis zum Jahr 2014 wurden die Kosten der vorläufigen Unterbringung ausschließlich über eine Pauschale pro zugewiesenen Geflüchteten erstattet. Ab dem Jahr 2015 hat das Land den Stadt- und Landkreisen eine Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten in der vorläufigen Unterbringung zugesagt. Seitdem werden die Kosten pro Haushaltjahr im Nachhinein erhoben und mit dem Land abgerechnet.
Ist die Pauschale höher als der endgültige Erstattungsbetrag, muss der Unterschied zurückgezahlt werden. Ist der endgültige Betrag höher, erfolgt eine weitere Erstattung – sofern das Land keinen Abzug vornimmt.
Die Erstattungen vom Land fließen erst, wenn die Abrechnungen von allen Stadt- und Landkreisen final geprüft und vom Land anerkannt sind. Aufgrund dieses langwierigen Verfahrens hat das Land bereits vor Jahren den Stadt- und Landkreisen die Möglichkeit von Vorgriffszahlungen eingeräumt.
Wird das Verfahren der Vorgriffszahlung gewählt, geht es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt welche Erstattungen mit vertretbarem Risiko abgerufen werden.
Eine aufwändige Risikoanalyse ist Bedingung, um die tatsächlich erwartbaren Kosten und damit die voraussichtliche Höhe der Erstattungen zu ermitteln. Hinzu kommt, dass das Land die Anforderungen, welche Kosten erstattungsfähig sind, immer wieder neu definiert hat. Der Landkreis hat daher in der Vergangenheit regelmäßig erst dann Vorgriffszahlungen beantragt, wenn die ermittelten Kosten dem Grunde nach durch das Regierungspräsidium Stuttgart anerkannt wurden. Als Beispiel: Die Abrechnung für 2022 wurde erst jetzt (Oktober 2026) vom Regierungspräsidium Stuttgart anerkannt. Ansonsten besteht die Gefahr
einer Rückzahlung von Millionenbeträgen für längst vergangene Haushaltsjahre. Bei der Risikoabwägung spielte auch eine Rolle, dass der Landkreis Ludwigsburg, anders als andere Landkreise, kein Liquiditätsproblem hat.
Vorgriffszahlung und Schlussabrechnung im Vergleich
| Frage | Vorgriffszahlung | Schlussabrechnung |
| Zweck | Geld fließt früher, damit die Liquidität gesichert ist. | Tatsächlich entstandene und anerkannte Kosten werden endgültig abgerechnet. |
| Grundlage | Vorläufige Berechnung beziehungsweise Prognose. | Nachweise und tatsächliche Belegung beziehungsweise Kosten. |
| Höhe | Für die genannten Jahre laut Berichterstattung 80 beziehungsweise 90 Prozent des zugrunde gelegten Betrags. | Endgültiger, vom Land anerkannter Erstattungsbetrag. |
| Risiko | Bei einer zu hohen Prognose entsteht eine Rückzahlung. | - |
| Bedeutung für den Landkreis | Früherer Mittelzufluss, aber erheblicher, teilweise doppelter Berechnungs- und Prüfaufwand. | Verlässliche endgültige Abrechnung. |
Wie machen es andere Landkreise?
Von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Für 2025 haben knapp zwei Drittel der Kreise Vorgriffszahlungen abgerufen. Etwas mehr als ein Drittel aller Landkreise, darunter der Landkreis Ludwigsburg, haben für das Jahr 2025 bislang aus den oben genannten Gründen keinen Abruf veranlasst.
Zusammenfassung
Das Verfahren der Vorgriffszahlungen ist aufwändig und risikobehaftet. Daher hat sich der Landkreis Ludwigsburg für eine Abrechnung auf Basis von tatsächlichen Kosten- und Flüchtlingszahlen (also im Nachhinein) entschieden – wie auch 36 Prozent der Landkreise in Baden-Württemberg (Quelle: Landkreistag).
Landratsamt Ludwigsburg
Stand der Informationen:
9. Oktober 2026
]]>Fragen und Gespräche möglich
Vertreterinnen und Vertreter von Gruppen aus den Bereichen Blindheit und Sehbehinderung, Epilepsie, Kreisseniorenrat, Polio, Schwätzles Treff Bietigheim-Bissingen sowie Freundeskreis Sucht Ludwigsburg laden ein, Fragen zu stellen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus informiert das NeGeS über die Selbsthilfearbeit allgemein. Wer wissen möchte, wie man eine passende Selbsthilfegruppe findet oder sogar selbst eine Gruppe gründen kann, erhält dort praktische Tipps und Unterstützung.
„Selbsthilfegruppen sind für viele Betroffene eine wichtige Anlaufstelle. Der Austausch mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, bietet oft eine ganz andere Perspektive als Informationen aus dem Internet“, sagt Dr. Ulrike Rangwich-Fellendorf, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsdezernats dazu.
Keine Anmeldung erforderlich
Alle Besucherinnen und Besucher des Markttages sind herzlich eingeladen, den Infostand zu besuchen, Fragen zu stellen und die Angebote der Selbsthilfegruppen kennenzulernen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
]]>Vor-Ort-Beratungen im Gesundheitsamt und telefonische Beratungen
Die Vor-Ort-Beratung im Gesundheitsamt (Hindenburgstr. 20/1, Erdgeschoss, Raum E01 – Besprechungszimmer, in 71638 Ludwigsburg), zu der der Impfpass mitgebracht werden sollte, wird zu folgenden Zeiten ohne Anmeldung angeboten:
Montag, 19. Oktober, 14:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag, 20. Oktober, 9.00 bis 11.00 Uhr, und Freitag, 23. Oktober, 9:30 bis 12:00 Uhr.
Die telefonische Beratung (bitte Impfpass bereithalten) unter Tel. 07141 144-2021 findet ebenfalls ohne Anmeldung an folgenden Terminen statt: Dienstag, 20. Oktober, 16:00 bis 18:00 Uhr, und Mittwoch, 21. Oktober, 16:00 bis 18:00 Uhr.
Impfbus auf dem Marktplatz Ludwigsburg
Die Personen, die sich beraten lassen, können die fehlenden Impfungen dann ohne Termin am 12. November von 18 bis 22 Uhr im Impfbus auf dem Marktplatz Ludwigsburg bekommen.
]]>