Im Rahmen des Modellprojekts werden Informationsbroschüren und Organspendeausweise direkt im Rathaus
ausgelegt. Außerdem wird die Registrierung in einem im kommenden Jahr zur Verfügung stehenden
Online-Register zur Organspende angeregt. Das Gesundheitsdezernat im Landratsamt Ludwigsburg und der
Patientenverband „Lebertransplantierte Deutschland e.V.“ bieten den Kommunen Unterstützung bei der Umsetzung
an.
Manne Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, bedankte sich in seinem Grußwort bei der
Infoveranstaltung im Namen aller Wartepatienten für die Ludwigsburger Initiative. Er lobte „das beispielhafte
Projekt“ und hofft auf viele Nachahmer in Baden-Württemberg. „Jede Begegnung im Rathaus soll eine
gute Begegnung werden“, sagte Lucha.
Nach der Vorführung des Kurzfilms „Abgeholt“ mit einem zweijährigen und einem über achtzigjährigen Lebertransplantierten
erklärte Dr. Uschi Traub, Leiterin der Gesundheitsförderung beim Gesundheitsdezernat,
warum Organspenden gebraucht werden: „Ohne Geben kein Nehmen.“ Sie erläuterte auch den Inhalt des
Transplantationsgesetzes, das Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen in Deutschland
regelt. Zuletzt wurde es 2020 mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
novelliert.
Günter Wanner aus Beilstein, seit vier Jahren lebertransplantiert, und Kerstin Reichert aus Affalterbach, seit
fast 13 Jahren herztransplantiert, erzählten ihre persönlichen Geschichten.
Dr. Christina Schleicher, Geschäftsführende Ärztin der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Region
Baden-Württemberg, schilderte plastisch den gesamten Ablauf einer Organspende,
-entnahme bis zur Transplantation. Zwei dafür qualifizierte Ärzte stellen unabhängig voneinander und übereinstimmend
den Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls („Hirntod“) fest. „Die Untersucher dürfen
weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein“, stellte Schleicher klar.
Josef Theiss vom Patientenverband Lebertransplantierte Deutschland e.V. beleuchtete verschiedene Möglichkeiten,
die Erklärung zur Organspende abzugeben, und die Aufgaben der Bürgerbüros, welche Materialien
diese auslegen sollten, wo sie sich Unterstützung holen können und so weiter. „Wenn jeder sich selbst
entscheidet, ist es eine große Entlastung für die Angehörigen“, so Theiss.
Kontakt für weitere Informationen und Buchung von Beratungsterminen in Rathäusern:
Dr. Uschi Traub
Ute Nethe
Tel. 07141 144-2520
E-Mail: gesundheitsfoerderung@landkreis-ludwigsburg.de
