Die Landräte der Verbundlandkreise betonen ausdrücklich, dass sie bei der Mobilitätsgarantie das Land in der Pflicht sehen, die Finanzierung unabhängig von der möglichen Einführung eines Mobilitätspasses sicherzustellen, da das Land die Standards vorgibt. Die Mobilitätsgarantie bedeutet, dass in Ballungsräumen mindestens ein 15-Minuten-Takt und im Ländlichen Raum ein 30-Minuten-Takt von fünf Uhr früh bis Mitternacht eingerichtet werden soll. In der ersten Stufe bis 2026 soll der 15- beziehungsweise 30-Minuten-Takt während des Berufsverkehrs angeboten werden.
Die Landräte stellen klar, dass kein Junktim zwischen der Beteiligung am Pilotvorhaben, nämlich der Schaffung der Berechnungsgrundlagen für Mobilitätsgarantie und Mobilitätspass einerseits, und deren Umsetzung andererseits, die in jedem Falle einer politischen Bewertung bedarf, bestehe. Allerdings betonen die Landräte auch, dass die Verbundlandkreise ernsthaft und konstruktiv an den Untersuchungen und der Bereitstellung von Zahlen- und Faktenmaterial mitwirken werden. Die Kritik einzelner Regionalräte daran weisen die Landräte zurück. Sie verweisen auch auf die eigene Zuständigkeit der Landkreise in dieser Angelegenheit.
Das Land Baden-Württemberg möchte in punkto Mobilitätspass der kommunalen Ebene die Möglichkeit geben, Geld zur Finanzierung von zusätzlichen ÖPNV-Angeboten oder vergünstigten Tarifen einzunehmen.Das Land möchte der kommunalen Ebene freistellen, ob, in welcher Höhe und bei wem die Nahverkehrsabgabe erhoben wird. Mögliche Modelle wären eine Abgabe pro Einwohner, pro Kfz-Halter oder auch pro Kfz-Nutzer. Ein externer Dienstleister soll die Modellrechnungen erstellen und bis Mitte 2022 abschließen.