Die Einführung dieses Konzepts ist eine Reaktion auf verschiedene Rechtsvorschriften, wie die UN-Behindertenrechtskonvention, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, die den Anspruch auf Inklusion und den gleichberechtigten Zugang zu Betreuungsangeboten regeln. Das Konzept setzt darauf, die Teilhabe für alle Kinder zu sichern, unabhängig von Geschlecht, sozialen Faktoren oder besonderen Bedürfnissen.
„Das ausschlaggebende für den aktuellen Handlungsbedarf ist jedoch, dass die derzeitigen Rahmenbedingen keine Anreize für Tagespflegepersonen bieten, ein Kind mit besonderem Förderbedarf aufzunehmen“, sagt Anja Beckmann, Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie. Daran müsse sich etwas ändern.
Individuelle Betreuung und Vernetzung
Jedes Kind entwickle sich in seinem eigenen Tempo, so Beckmann. Das Förderkonzept sieht vor, dass der individuelle Förderbedarf eines Kindes gemeinsam mit Eltern, Tagespflegepersonen, Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung und medizinischen Fachkräften ermittelt wird. Bei höherem Förderbedarf werden spezialisierte Stellen wie Frühförderstellen oder sozialpädiatrische Zentren hinzugezogen. Die Fachberatung des Kompetenzzentrums Kindertagesbetreuung übernimmt dabei eine zentrale Rolle in der Vernetzung und Koordination der Prozesse.
Ziel des Konzepts ist, Inklusion in der Kindertagespflege zu stärken, ohne dass Eltern den besonderen Förderbedarf ihres Kindes selbst rechtfertigen müssen. Diese Aufgabe übernimmt die Fachberatung, was eine erhebliche Erleichterung und eine Verwaltungsvereinfachung bedeutet, erklärte Beckmann.
Vorteile für alle Beteiligten
„In dieser frühen Phase der Kindesentwicklung ist es oft schwierig, die Ursachen von Auffälligkeiten eindeutig zu diagnostizieren. Unser Konzept befreit die Eltern von der Last, diese Begründungen selbst vorzubringen. Der Fachdienst des Kompetenzzentrums sorgt dafür, dass die Verfahren reibungslos ablaufen“, sagte die Fachbereichsleiterin. Auch für Tagespflegepersonen und das eigene Fachpersonal bringt das Konzept Vorteile durch die Entlastung bei bürokratischen Prozessen. „Wir sind überzeugt, dass dieses Konzept für alle Beteiligten, insbesondere für Kinder mit besonderem Förderbedarf, einen echten Mehrwert schafft“, schloss Beckmann ihre Präsentation.Im nächsten Schritt wird das Konzept dem Kreistag vorgestellt.